Zweite Tranche Denkmalförderung 2023: Symbolische Scheckübergabe an Katholische Kirchengemeinde St. Markus in Eislingen

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, überreichte gestern (27. September 2023) im Stuttgarter Landtag einen symbolischen Scheck in Höhe von 53.720 Euro an die Katholische Kirchengemeinde St. Markus-Liebfrauen in Eislingen. Das Land unterstützt sie bei der Sanierung der Pfarrkirche St. Markus im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2023.

Ministerin Razavi sagte: „Nichts prägt das Gesicht unserer Dörfer und Städte so sehr wie ihre Kirchen. Sie berichten aus den unterschiedlichsten Zeiten und stiften damit Identität und Heimat. Ich freue mich, dass wir die Pfarrkirche St. Markus in Eislingen mit ihren herausragenden Wandmalereien aus dem späten 14. Jahrhundert, die Szenen aus der Schöpfungsgeschichte und dem Marienleben zeigen mit der Denkmalförderung des Landes unterstützen können.“

Claudia, Eisele von der Katholischen Kirchengemeinde St. Markus sagte: „Als gewählte Vorsitzende der Kirchengemeinde St. Markus-Liebfrauen nehme ich stellvertretend für die ganze Gemeinde diesen Scheck gerne entgegen. Wir freuen uns sehr, dass wir durch dieses Programm schon zum zweiten Mal finanzielle Unterstützung erfahren. Denn für die Sanierung von St. Jakobus in Krummwälden in den Jahren 2018/2019  sind wir ebenfalls mit einem Scheck bedacht worden.“

53.720 Euro fördert das Land die denkmalgerechte Sanierung des Kirchturms der Pfarrkirche St. Markus. Insgesamt stellte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für die zweite Tranche rund 5,4 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 54 Kulturdenkmalen bereit.

Weitere Informationen

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

Alle Projekte, die im Rahmen der zweiten Tranche der Denkmalförderung 2023 unterstützt werden: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/538-millionen-euro-fuer-54-kulturdenkmale-land-gibt-zweite-tranche-der-denkmalfoerderung-2023-frei

Foto (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen)

PM Kath. Kirchengemeinde St. Markus-Liebfrauen, Eislingen

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