Mitteilungsfrist für Umstellung auf 4-wöchentliche Müllabfuhr endet am 30. September

Ab dem Jahr 2016 wird im Landkreis Göppingen alternativ zur bisherigen 14-täglichen Restmüllabfuhr der 4-wöchentliche Abfuhrturnus angeboten. Bei 4-wöchentlicher Leerung reduzieren sich die Müllgebühren.

Um bei der Abfallgebührenveranlagung 2016 für den gewünschten Abfuhrturnus die richtigen Müllmarken verschicken zu können, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb bereits Ende Juli 2015 alle Haushalte und Arbeitsstätten angeschrieben und eine zweimonatige Frist für die Mitteilung des gewünschten Abfuhrrhythus eingeräumt.

Der Änderungswunsch kann unkompliziert und schnell mit dem Rückantwortformular und dem beigefügten Freiumschlag dem Abfallwirtschaftsbetrieb mitgeteilt werden. Die Rückantwort in Papierform sollte bis spätestens 30. September 2015 dem Abfallwirtschaftsbetrieb vorliegen, weil bereits im Oktober mit den Vorarbeiten für die Gebührenveranlagung 2016 begonnen werden muss.

Wer es noch einfacher mag, kann die Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs www.awb-gp.de aufrufen und dort über den entsprechenden Link mit seinem Online-Zugangscode den Abfuhrturnus für die Restmüllabfuhr ändern. Da bei der Onlineeingabe die zeitaufwändige Weiterverarbeitung im Vergleich zu einer Rückantwort in Papierform entfällt, kann dieser Link noch bis zum 31. Oktober 2015 für die Änderung des Abfuhrturnus genutzt werden. Wer noch Zeit für seine Entscheidung braucht, hat also noch einen weiteren Monat Zeit, seinen Änderungswunsch dem Abfallwirtschaftsbetrieb mitzuteilen, allerdings nur online.

Wer weiterhin den 14-täglichen Leerungsturnus beibehalten möchte, braucht nichts weiter zu tun und bekommt wie gewohnt die Müllmarke für die 14-tägliche Leerung zugeschickt.

Bewohner von Wohnanlagen mit 1,1 m³-Container können den Abfuhrturnus nicht selbst ändern, weil sie kein eigenes Müllgefäß besitzen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat deshalb bereits im Mai 2015 die Hausverwaltungen dieser Wohnanlagen über die Wahlmöglichkeit informiert. Die Hausverwaltungen werden dem Abfallwirtschaftsbetrieb ggf. Änderungswünsche mitteilen. Bewohner von Wohnanlagen mit 1,1 m³-Restmüllcontainern haben deshalb kein Informationsschreiben erhalten.

Die Möglichkeit, auf die 4-wöchentliche Restmüllabfuhr umzustellen, soll einen Anreiz bieten sowohl die getrennte Bioabfallsammlung konsequent zu nutzen als auch die Trennung von Wertstoffen aus dem Restmüll zu verstärken.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb bedankt sich für die Unterstützung!

PM

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