Aufhebung Waldbrandgefahr

Das seit 15.06.2023 bestehende Grillverbot im und am Wald sowie auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wird nach Rücksprache mit dem Forstrevierleiter aufgehoben. Aufgrund der zurückliegenden und angekündigten Niederschläge, sowie der derzeitigen Temperaturen hat sich die Gefahrensituation für einen Waldbrand entschärft.

Auf das gemäß § 41 Abs.3 LWaldG bestehende Rauchverbot wird weiterhin hingewiesen.

PM Stadtverwaltung Göppingen

 

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