Das seit 15.06.2023 bestehende Grillverbot im und am Wald sowie auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wird nach Rücksprache mit dem Forstrevierleiter aufgehoben. Aufgrund der zurückliegenden und angekündigten Niederschläge, sowie der derzeitigen Temperaturen hat sich die Gefahrensituation für einen Waldbrand entschärft.
Auf das gemäß § 41 Abs.3 LWaldG bestehende Rauchverbot wird weiterhin hingewiesen.
PM Stadtverwaltung Göppingen