Flug storniert? Welche Rechte EU-Passagieren zustehen

Es kann schnell passieren: Sie haben mit einer europäischen Fluggesellschaft Reisepläne für einen Flug innerhalb der EU oder von einem Nicht-EU-Staat in die EU gemacht – am Flughafen erfahren Sie jedoch, dass Ihr Flug annulliert wurde. Das ist zwar sehr ärgerlich, Ihnen stehen jedoch bestimmte Rechte zu, die durch die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährleistet werden. Welche Regelungen, die übrigens auch Geschäftsreisenden zustehen, sie unbedingt kennen sollten, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Entschädigungen und Ansprüche

Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage im Voraus annulliert wird, haben Sie je nach Strecke Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Dies gilt auch, wenn Ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Reise überhaupt nicht mehr anzutreten, können Sie die Rückerstattung des Flugpreises verlangen. Wenn Sie bereits einen Teilflug absolviert haben und der Anschlussflug annulliert wird, können Sie auch die Rückbeförderung zu Ihrem Startpunkt fordern. In diesem Fall sollten Sie jedoch besser neue Flüge buchen und sich den stornierten Anschlussflug zu einem späteren Zeitpunkt erstatten lassen.

Zudem haben Sie Anspruch auf Unterstützung, einschließlich Essen, Getränke, Telefonanrufe, E-Mails und gegebenenfalls Hotelübernachtungen, bis Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, einen anderen Flug zu nehmen. Eine gute und kostenlose Möglichkeit, die entsprechenden Ansprüche geltend zu machen, ist zum Beispiel auch der ADAC Entschädigungsrechner.

Ausnahmen beachten

Aber seien Sie vorsichtig: Die Fluggesellschaft hat das Recht, Ihre Ansprüche abzulehnen oder zu reduzieren, wenn sie nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die trotz aller zumutbaren Bemühungen nicht hätten vermieden werden können. Dazu können Dinge wie ungünstiges Wetter, instabile politische Lagen, Streiks oder Sicherheitsrisiken gehören. In diesem Falle sollten Sie die Ansprüche daher genau prüfen, oder einen Anwalt oder eine Verbraucherschutzstelle kontaktieren.

Darüber hinaus ist die Fluggesellschaft auch dann nicht zu einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert hat oder wenn sie Ihnen einen alternativen Transport angeboten hat, der es Ihnen ermöglicht, höchstens zwei Stunden vor dem geplanten Abflugdatum abzufliegen. Die Fluggesellschaft muss in diesem Fall nur die ursprüngliche Abflugzeit beachten und spätestens vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit tatsächlich am Zielort eintreffen: Wer zum Beispiel einen Flug Frankfurt Barcelona gebucht hat, und mindestens 14 Tage im Voraus über einen alternativen Flug mit höchstens vier Stunden späterer Ankunft informiert wird, hat nach EU-Recht leider keine Ansprüche auf eine Entschädigung.

Vorsicht bei Pauschalreisen

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich im Falle einer Stornierung an Ihren Reiseveranstalter wenden und dieser muss Ihnen einen anderen Flug oder ein anderes Transportmittel anbieten. Wenn die Änderung Ihres Reiseplans erheblich ist, können Sie auch eine Preisreduzierung beantragen.

Bewahren Sie Ihre Reservierungsbestätigung und Bordkarte daher stets auf, um Ihre Rechte durchzusetzen. Fordern Sie zudem von der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung darüber an, dass Ihr Flug storniert wurde und warum. Darüber hinaus sollten Sie auch unbedingt alle Belege über die durch die Stornierung entstandenen Mehrkosten aufbewahren.

Fazit

Insgesamt stehen Flugreisenden innerhalb der EU recht umfangreiche Ansprüche auf eine Entschädigung oder alternative Transportangebote zur Verfügung. Innerhalb von drei Jahren nach der Annullierung des Fluges haben Sie drei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wenn die Fluggesellschaft Ihren Ansprüchen nicht nachkommt oder Ihnen keine zufriedenstellende Antwort gibt, können Sie sich zudem an die nationale Durchsetzungsstelle des Landes wenden, in dem der Vorfall stattgefunden hat – ein stornierter Flug ist daher in jedem Fall sehr ärgerlich, Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass Sie zeitnah entschädigt werden.

Bild von Jan Vašek auf Pixabay

PM

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