Rechberghausen – Auto und Fahrrad stoßen zusammen

Der Unfall ereignete sich gegen 16 Uhr in der Lorcher Straße. Die 47-Jährige fuhr mit ihrem Ford aus einem Grundstück aus. Von rechts kam verbotswidrig auf dem Gehweg der 16-jährige Radler.

Auf dem Gehweg kollidierten die beiden Fahrzeuge miteinander. Bei dem Sturz erlitt der Radler leichte Verletzungen. Es entstand ein geschätzter Sachschaden von etwa 1.500 Euro.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge fahren, die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zählen nicht dazu. Die Benutzung von Gehwegen mit Fahrrädern ist Kindern jedoch gestattet. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie sogar auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren.

PM Polizeipräsidium Ulm

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