Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 13.07.2022, im Landkreis Göppingen 480 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden damit seit Beginn der Pandemie 91.128 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Göppingen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes aktuell bei 488,1, in ganz Baden-Württemberg bei 756,1 (Stand 12.07.2022, 16 Uhr). Alle aktuellen Fall- und Kennzahlen werden werktäglich im Lagebericht des Landesgesundheitsamtes veröffentlicht und auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/coronavirus aktualisiert.
Die momentan zu beobachtende Infektionsdynamik bestätigt die bereits prognostizierte Sommerwelle. Nach Angaben des Landesgesundheitsamtes ist die Omikron-Variante nach wie vor die dominierende Virusvariante im Land Baden-Württemberg. Dabei wurde die Subline BA.5 der Omikron-Variante deutschlandweit am häufigsten nachgewiesen (Wochenbericht RKI).
Seit einigen Wochen gelten in Baden-Württemberg nur noch wenige Vorschriften zu Corona-Maßnahmen, die die Verbreitung des Virus wirksam verlangsamen. Das Gesundheitsamt weist jedoch darauf hin, dass für positiv getestete Personen weiterhin Quarantäne-Vorgaben gelten.
Betroffen sind Personen, die im PCR-Test oder im offiziell durchgeführten Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Die Quarantäne beginnt mit dem positiven Testergebnis und dauert maximal zehn Tage. Sie kann frühestens fünf Tage nach dem positiven Test beendet werden, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen. Ein negatives Testergebnis zum Beenden der Isolation ist in der Regel nicht mehr notwendig und wird nur vor Arbeitsantritt im medizinisch-pflegerischen Bereich vorausgesetzt.
Positiv getestete Personen können sich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/coronapositiv über alle gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben und Verhaltensempfehlung informieren.
Seit dem 30.06.2022 gilt bundesweit eine aktualisierte Testverordnung. Nach dieser haben nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Test an einer Teststelle. So haben beispielsweise nur Kinder unter 5 Jahren, Schwangere im ersten Trimester oder Besucher*innen, Bewohner*innen und Behandelte in stationären oder ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung. Darüber hinaus, zum Beispiel vor Besuch von Innenraumveranstaltungen wie Konzerten oder Theater, sind Bürgertests gegen 3€ Eigenbeteiligung erhältlich.
Das Gesundheitsamt stellt alle Informationen zur aktuellen Testverordnung und zu Testmöglichkeiten auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-goeppingen.de/coronatest zur Verfügung. Die Informationen zu den Teststellen des Landkreises und deren Öffnungszeiten werden nach Angaben der Betreiber auf der Homepage zusammengestellt.
Welche Maßnahmen in Baden-Württemberg aktuell gegen die Verbreitung des Corona-Virus gültig sind, können auf der Homepage des Landes unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ eingesehen werden.
Alle Hinweise zu Impfmöglichkeiten im Landkreis Göppingen für Erwachsene und Kinder gibt es unter www.landkreis-goeppingen.de/coronaimpfung.
PM Landratsamt Göppingen