Beim Rückwärtsfahren kam es am Dienstag in Ebersbach zu einem Unfall.
Der Unfall ereignete sich gegen 11 Uhr. Die 52-Jährige fuhr rückwärts aus einem Parkplatz in der Bahnhofstraße aus. Dabei übersah die Fahrerin des VW eine 25-Jährige. Die fuhr mit ihrem Ford an dem VW vorbei. Die Autos stießen zusammen. Verletzt wurde niemand. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 3.000 Euro.
Hinweis der Polizei: „Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen“, mahnt die Straßenverkehrsordnung. Denn rückwärts zu fahren ist gefährlich. Dabei ist die Sicht stark eingeschränkt. Je älter der Fahrer, umso mehr. Gerade der Tipp, sich einweisen zu lassen, ist eine gute Hilfe, um Unfälle zu vermeiden. Der Rückspiegel und die Rückfahrkamera reichen nicht aus, um alles zu sehen. Unabdingbar ist der Blick über die Schulter nach hinten. Damit alle sicher ankommen.
PM Polizeipräsidium Ulm