Neue Runde des Förderprogramms „Kunst trotz Abstand“ – MdL Ayla Cataltepe (Grüne): Weitere Unterstützung für Open-Air-Programme und Kulturveranstaltungen im Land

Während die Infektionszahlen im Land sinken, steigt die Vorfreude auf die vielen kulturellen Veranstaltungen, die unter bestimmten Bedingungen nun teilweise wieder möglich sind. Mit seinem Impulsprogramm für die Kulturszene will das grün-geführte Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Kulturschaffende in der Musik, im Schauspiel, im Kino oder in der bildenden Kunst weiter unterstützen. „Die gute Nachricht ist: Das Programm ‚Kunst trotz Abstand‘ geht auch dann weiter, wenn Künstlerinnen und Künstler ihre Türen für das Publikum wieder öffnen können“, sagt die Göppinger Landtagsabgeordnete Cataltepe (Grüne) und freut sich für alle Kulturschaffenden Künstlerinnen und Künstler und für die Bürgerinnen und Bürger!

Von der neuen Förderrunde profitiert auch die Kunsthalle Göppingen und der Chorverband Karl Pfaff in Ebersbach. Für die Umsetzung des Projektes „Kunst findet statt. Ein Open Air Ateliers der Kunsthalle Göppingen“, welche nach dem Entwurf eines Street -Art-Künstlers gemeinsam mit der Göppinger Bevölkerung eine 400 m2-große Zeichnung auf dem Marktplatz plant, erhält die Einrichtung 23.584 Euro. Der Chorverband Karl Pfaff in Ebersbach möchte mit dem Projekt „Musikvision“ im Open Air Format die Auftrittsmöglichkeiten für Mitgliedsvereine und die Kooperationen mit drei Bühnen in Kirchheim, Nürtingen und Esslingen möglich machen. Dafür erhält die Einrichtung 36.900 Euro.

„Das Land ist ein verlässlicher Partner für die Kulturszene – auch und vor allem unter Pandemiebedingungen“, so die Abgeordnete Cataltepe.

In dieser Förderrunde wurden mehr als 100 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 3 Millionen Euro ausgewählt. „Die Unterstützung der Kultur in diesen sehr besonderen Zeiten ist schließlich enorm wichtig“, so MdL Cataltepe weiter. Das Programm sei ein „wichtiges Zeichen in schwierigen Zeiten für Künstlerinnen und Künstler: Wir, die Politik lassen die Kunst nicht im Stich“.

Die Mittel für das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ stammen aus dem Masterplan Kultur BW von Kunstministerin Theresia Bauer (Grüne), mit dem sie dem Kulturbetrieb eine Öffnungsperspektive gegeben und verschiedene Hilfsangebote in Corona-Zeiten zugesagt hatte. Neben Honoraren für Künstlerinnen und Künstler werden auch Kosten für Hygienemaßnahmen und Ausgaben für Bühne und Technik bei Open-Air-Veranstaltungen gefördert.

„Mir ist bewusst, dass es Kulturschaffende momentan nicht leicht haben. Die Durchführung einer Veranstaltung ist für die Künstlerinnen und Künstler deutlich aufwändiger geworden. Mit unserem Programm tragen wir dazu bei, dass Veranstaltungen für alle Beteiligten sicher sind und ohne finanzielles Risiko stattfinden können“, sagt MdL Cataltepe. Die Projekte „Kunst findet statt“ der Kunsthalle Göppingen und „Musikvision“ des Chorverbandes Karl Pfaff in Ebersbach zeigen vorbildlich, wie Kunst und Kultur unter widrigen Bedingungen stattfinden können, so MdL Cataltepe abschließend.

Über 400 Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur hatten sich auf die aktuelle Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ beworben. Über 100 wurden von einer

unabhängigen Jury ausgewählt. Berücksichtigt wurden auch die verschiedenen Sparten, Regionen und Strukturen der Antragstellenden.

Zum Programm „Kunst trotz Abstand“:

Das Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ schließt an das Programm „Kultur Sommer 2020“ an. Mit dem Impulsprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Seit September 2020 wurden insgesamt 177 Projekte im ganzen Land mit rund 4,9 Millionen Euro gefördert. Die Mittel stammen aus dem Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur.

Gefördert werden künstlerische Darbietungen sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate, zielgruppenspezifischer Angebote und künstlerischer Konzepte, die trotz der derzeitigen Auflagen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden u.a. Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen. Zu den Förderkriterien gehören künstlerische Qualität, Qualität der Zielgruppenansprache, der Beitrag des Projekts zur Positionierung und/oder Neuausrichtung des Antragstellers und dessen künstlerischen und kulturellen Angebots sowie die Angemessenheit der Kosten.

PM Büro Ayla Cataltepe, MdL

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