Pferde aus tierschutzwidriger Haltung fortgenommen

Am Vormittag des 06.05.2021 hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamtes Göppingen zusammen mit der Polizei eine tierschutz- und baurechtswidrige Pferdehaltung in einer Gemeinde im Voralbgebiet aufgelöst.

Die Pferdehaltung war schon früher auffällig. Die Tierhalter hatten sich auf nachhaltige Beratung und schließlich auch auf formelle tierschutzrechtliche Anordnung mit allen rechtlichen Mitteln dagegen gewehrt, ein an chronischer irreversibler Hufrehe leidendes Miniaturpferd aus Tierschutzgründen schmerzlos töten zu lassen. Schließlich war eine Vollstreckung der Maßnahme durch die Tierschutzbehörde nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen erforderlich, um das erheblich leidende Pferd mit Knochendeformationen des Bewegungsapparates zu erlösen. In dieser früheren Angelegenheit waren im Ergebnis auch tierschutzrechtliche Strafen gegen die Pferdehalter verhängt worden.
Nach neuen Erkenntnissen des Veterinäramtes durch die weitere Überwachung und auch gemäß Bürgerbeschwerden haben die Pferdehalter sich zum noch vorhandenen Pferd wieder ein Miniaturpferd zugelegt. Ungeachtet der früheren Maßnahmen und Strafen wurden die Pferde erneut tierschutzwidrig gehalten. So wird unsachgemäß zu viel Futter bzw. Energie zugeführt und der für Pferde als Bewegungstiere besonders wichtige Auslauf ist völlig unzureichend. Das Miniaturpferd ist daher übergewichtig. Ebenso wurde die Hufpflege auch bei diesem Pferd wieder unterlassen. Diese Mängel können jeweils eine Hufreheerkrankung begünstigen. Am 06.05.2021 gegen 10 Uhr bei guten Witterungsbedingungen standen die Pferde eingesperrt in einem dunklen kleinen Schuppen im Garten. Vor diesem Hintergrund war die Pferdehaltung insgesamt als erheblich vernachlässigt im Sinne des Tierschutzgesetzes zu werten. Die Fortnahmeverfügung wurde am Vormittag des 06.05.2021 durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamtes Göppingen mit Unterstützung durch die Polizei vollstreckt. Nach der Systematik des Tierschutzgesetzes erfolgt aufgrund der wiederholten erheblichen Sorgfaltspflichtsverletzngen eine Pferdehaltungsuntersagung gegenüber den Haltern. Die fortgenommenen Pferde werden eingezogen und an zuverlässige Tierhalter vermittelt werden. Zudem wurde bereits Strafanzeige erstattet.

 

PM Landratsamt Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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