Amphibienwanderungen 2021: Wanderabschnitte und Schutzmaßnahmen im Landkreis Göppingen

Jetzt steht sie wieder an, die alljährliche Laichplatzwanderung unserer heimischen Amphibien. In feuchtmilden Nächten ist bis Ende Mai vielerorts mit massenhaften Wanderbewegungen zu rechnen. Zum Schutz der Tiere wurde in den zurückliegenden Jahren im Landkreis Göppingen eine große Anzahl von Hilfsaktionen während der Laichwanderungen durchgeführt.

Zahlreiche ehrenamtliche Amphibienschützerinnen und Amphibienschützer, vor allem Mitglieder der Naturschutzverbände Bund Naturschutz Alb-Neckar (BNAN) und Naturschutzbund (NABU), aber auch viele freiwillige Helfende aus verschiedenen Gemeinden setzen sich Nacht für Nacht für die Rettung der Amphibien vor dem Straßentod ein. Ihre Arbeit verdient Anerkennung und Unterstützung. Deshalb appelliert die Naturschutzbehörde an alle Autofahrenden, in den nächsten Wochen auf Amphibienwanderungen zu achten. Da auf verschiedenen Straßenabschnitten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tätig sind, sollten Autofahrer*innen langsam und vorsichtig fahren, um eine Gefährdung der Helfenden zu verhindern. Größtenteils sind die Straßenabschnitte auch mit Warnschildern versehen. Betroffen sind sowohl Bundes- und Landes-, als auch Kreis- und Gemeindestraßen im nahezu kompletten Kreisgebiet, ausgenommen die Albhochfläche. Schwerpunkte bilden insbesondere das Voralbgebiet und der Schurwald.

Amphibienschutz trotz Corona

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat mit Schreiben vom 04.02.2021 festgestellt, dass Maßnahmen zum Amphibienschutz der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Wenn mehr als ein Hausstand plus eine weitere Person für die Durchführung der Arbeiten benötigt werden, greift damit die Ausnahme des § 10 Absatz 4 der Corona-Verordnung. Die Anzahl der helfenden Personen muss dennoch auf das notwendige Maß beschränkt und die Maßnahmen zum Infektionsschutz müssen eingehalten werden.

Hintergrundinformation:

Die meisten unserer heimischen Amphibienarten (alle sind seit Anfang 1987 besonders geschützt) zeigen ein charakteristisches, jahresperiodisches Wanderverhalten. Das liegt daran, dass erwachsene Amphibien ihre Lebensräume häufig entfernt von Gewässern haben, die Fortpflanzung aber in Gewässern stattfindet. Vor allem bei Grasfröschen und Erdkröten kommt es im zeitigen Frühjahr zu starken Wanderbewegungen. Den Winter verbringen sie in Wäldern, Gebüschen oder Felsspalten in einer Kältestarre. Mit zunehmenden Nachttemperaturen werden sie aktiv und begeben sich zu dem Gewässer, in dem sie geboren wurden. Da der Winterlebensraum und das Laichgewässer bis zu zwei Kilometer entfernt voneinander sein können, sind die Wanderwege oft durch Straßen zerschnitten. Die wechselwarmen Tiere nutzen den warmen Straßenbelag gerne, um sich in den kühlen Nächten aufzuwärmen. Sie bewegen sich recht langsam und verharren in einer Schreckstellung, wenn sie von Scheinwerfern angestrahlt werden. So kommt es, dass auf bestimmten Straßenabschnitten alljährlich sehr viele Amphibien überfahren werden.

Nach der Fortpflanzung im Laichgewässer erfolgt die Rückwanderung der erwachsenen Tiere in die Sommerquartiere, zum Beispiel feuchte Wiesen, Au- und Bruchwälder. Im Herbst begeben sich die Tiere dann in ihre Winterquartiere. Die Rück- bzw. Herbstwanderung ist nicht so gezielt, stetig und auf eine kurze Zeitspanne beschränkt, wie die Wanderung zu den Laichgewässern. Daher ist die Gefährdung durch den Straßenverkehr nach der Wanderung im Frühjahr geringer.

 

PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt

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