Am Donnerstag, 21. Januar 2021, kontrollierte das Geislinger Ordnungsamt erneut im Rahmen einer Schwerpunktaktion, ob sich alle Bürger*innen, die sich zu diesem Zeitpunkt in angeordneter Corona-Quarantäne befanden, an die Quarantäne-Pflicht gehalten haben.
„Das Ergebnis ist sehr erfreulich“, sagt Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner. „Alle Personen befanden sich tatsächlich in Quarantäne. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und zur Unterbrechung von weiteren Infektionsketten in Geislingen.“ Insgesamt überprüfte das Ordnungsamt 31 quarantänepflichtige Menschen in 15 Haushalten. Die 31 Geislinger*innen sind aus verschiedenen Gründen derzeit in Quarantäne: entweder wurde bei ihnen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen oder sie sind Verdachtsfälle, weil beispielsweise ein enger Kontakt zu einer infizierten Person bestand. Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf hin, dass Personen, die sich aus zwingenden Gründen im Ausland aufgehalten haben, immer noch verpflichtet sind, sich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Ordnungsamtsleiter Theiner weist darauf hin, dass seit dem 13. Januar 2021 mittlerweile bundesweit eine Corona-Testpflicht für alle Einreisende nach Deutschland gilt (über die Coronavirus-Einreiseverordnung). Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Einreisende aus Hochrisikogebieten, beispielsweise aus Großbritannien, Südafrika und Nordirland, müssen aufgrund der dort grassierenden hochansteckenden Virusmutationen zudem zwingend vor der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen können. „Bitte helfen Sie bei der Corona-Bekämpfung weiter mit und melden Sie sich bei uns auch künftig per E-Mail mit Ihrem beigefügten Testergebnis unter ordnungsamt@geislingen.de, wenn Sie aus dem Ausland zurückgekommen sind“, appelliert Ordnungsamtschef Theiner abschließend.
PM Stadt Geislingen an der Steige