Aktuell entscheidet die Landesregierung im Wochentakt darüber, ob eine Öffnung von Kindergärten und Schulen in Baden-Württemberg erfolgen kann. Ging man vor Weihnachten noch davon aus, dass die Einrichtungen nach den Ferien unter Auflagen wieder öffnen dürfen, so wissen wir seit vergangener Woche, dass nächste Woche ein möglicher Start zum 01.02.2021 besprochen wird.
Beim ersten Lockdown wurden die Kommunen nach den ersten Verlängerungen der Schließung darüber informiert, dass ihnen die Elternbeiträge im Rahmen der Corona-Soforthilfen anteilig erstattet werden. Daraufhin hat die Stadt Geislingen den Eltern die Gebühren zunächst gestundet und schließlich im September 2020 ganz erlassen. Für einen Erlass ist der Gemeinderat zuständig und wir als Verwaltung können dies nicht einfach so entscheiden. Aktuell warten die Kommunen darauf, ob das Land eine solche Zusage erneut machen wird. Die kommunalen Landesverbände haben sich bereits Mitte Januar an das Finanzministerium gewandt, um eine eventuelle Erstattung von Elternbeiträgen zu erreichen. Neue Erkenntnisse hierzu liegen derzeit noch nicht vor. Sobald es hier eine positive Aussage gibt, werden – wie im Frühjahr 2020 auch – der Gebühreneinzug sofort gestoppt und ggf. Gebühren zurückerstattet.
PM Stadt Geislingen an der Steige