Deutsche Behörde verbietet durch „Shitcoin Club“ betriebene Bitcoin-Geldautomaten

Die zunehmende Beliebtheit von Bitcoin ist auf der ganzen Welt deutlich spürbar. Ein Land, in dem die Popularität der Kryptowährung allerdings sprunghaft angestiegen ist, ist Deutschland. Hier hat sich in Hinsicht auf die Anzahl der Transaktionen und Regulierung der Kryptobranche in letzter Zeit besonders viel getan. Dabei fiel die Aufmerksamkeit auch auf die betrügerischen Bitcoin-Geldautomaten eines Unternehmens, das liebevoll als „Shitcoin Club“ bezeichnet wird.  

Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), die den deutschen Kryptomarkt reguliert, sind vor einiger Zeit Diskrepanzen aufgefallen. Dank verschiedener Berichte und ihren eigenen Ermittlungen hat die Behörde herausgefunden, dass in Deutschland mehrere illegale, unregulierte Bitcoin-Geldautomaten betrieben wurden.

Im Januar 2020 entschied sich die Finanzaufsicht daher, den Betrieb der unautorisierten Bitcoin-Geldautomaten zu verbieten. Die Behörde führte außerdem neue regulatorische Bedingungen für den Betrieb von Bitcoin-Geldautomaten ein. Diese schreiben vor, dass Kryptodienstleister seit Januar für das Aufstellen der Maschinen eine offizielle Genehmigung benötigen.

Laut den neuen Regulierungen ist die Inbetriebnahme eines Bitcoin-Geldautomaten ohne die vorherige Einholung der entsprechenden Lizenz somit illegal. Da für die bisher aufgestellten Bitcoin-Geldautomaten, die in allen Teilen des Landes zu finden waren, keine solche Lizenz erworben wurde, wurden sie somit zum Ermittlungsziel der Behörden.

Die Finanzaufsicht fand heraus, dass die Gelautomaten durch ein illegales Unternehmen namens „Shitcoins Club“ aufgestellt worden waren. Die Behörde sendete ihm daher eine Unterlassungsanordnung, in der er dazu aufgefordert wurde, den Betrieb der Maschinen einzustellen. Schließlich hatte der Shitcoin Club über sie Dienstleistungen angeboten, für die er über keine entsprechende Genehmigung verfügte.

Der Shitcoin Club ist ein Unternehmen mit Sitz in Polen, das den Betrieb zunächst in seinem Heimatland aufgenommen hat und anschließend in weitere Länder expandiert ist. Mit der Aufmerksamkeit der deutschen Behörden wurde den Aktivitäten des Unternehmens in Deutschland nun allerdings ein jähes Ende gesetzt. Schließlich haben die Behörden dem Shitcoin Club mittlerweile ein Betriebsverbot aufgrund des Vorwurfs ausgesprochen, er würde Dienstleistungen anbieten und in der Kryptoindustrie tätig sein, ohne zuvor die nötigen „Bank- und Handelslizenzen” erworben zu haben.

Schockierend ist dabei vor allem, dass die Behörde bereits entschieden hat, auch den Betrieb der Muttergesellschaft des Shitcoin Clubs in Deutschland vollständig zu verbieten. So haben die Behörden, aufgrund der Ermittlungen und des Verdachts auf Betrug, im Februar auch ein Betriebsverbot gegen die KKT UG (Shitcoin Club) verhängt. Darin wird sie dazu aufgefordert, ihre Kryptodienstleistungen innerhalb des deutschen Marktes einzustellen. Trotz des Verbots fuhr das Unternehmen allerdings zunächst damit fort, seine Services anzubieten. Bei einer neuen Bitcoin Platform gab es auch einen Verdacht von bitcoin trader betrug, weshalb man als Händler vorsichtig sein muss.

Die neue Anordnung wird sich auch auf die Kryptoindustrie Deutschlands im Allgemeinen auswirken, da ein Großteil der Geldautomaten allein durch den Shitcoin Club betrieben wurde. Laut den Berichten besaß der Club mehr als 17 der 67 im Land verfügbaren Bitcoin-Geldautomaten. Diese waren an verschiedenen Orten wie in Einkaufszentren, Läden und an anderen prominenten Stellen verteilt. Da die Dienstleistungen des Unternehmens mittlerweile eingestellt wurden, wird sich das Angebot somit zumindest kurzfristig verknappen.

Die Anordnung wird auch für die restlichen Unternehmen, die innerhalb der Kryptoindustrie des Landes tätig sind, eine Warnung sein. Schließlich werden sie, um Kryptodienstleistungen anzubieten, ab dem 31. März nächsten Jahres eine Lizenz benötigen. Erst, sobald ihr Antrag eingegangen ist, geprüft und genehmigt wurde, werden sie die entsprechenden Services anbieten können. Der Zeitraum, der für die Prüfung des Antrages und die Lizensierung anfällt, soll je nach Unternehmen und Dienstleistung variieren.

 

PM

 

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