Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) mahnt bei der Landesregierung Baden-Württembergs Korrekturen der Reform der Grundsteuer an. Angesichts rückläufiger Auftragseingänge bei vielen Unternehmen und eines nachlassenden Auslandsgeschäfts dürften jetzt weder zusätzliche Bürokratie noch Belastungen für die Unternehmen zugelassen werden.
Auf Kritik in dem vom Bundesfinanzministerium vorgestellten Gesetzentwurf stoßen bei den Südwestkammern vor allem die Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sowie die geplante Einführung der Grundsteuer C. Die gesetzliche Neuregelung sieht eine Bewertung von Grundstücken und Gebäuden auf Grundlage eines wertorientierten Modells vor. Demnach muss der Wert von Geschäftsgrundstücken durch Bodenrichtwerte und Gebäudewerte nach einem aufwendigen Sachwertverfahren alle sieben Jahre ermittelt werden. Für Unternehmen entsteht durch die Neuregelung zur Berechnung des Immobilienwertes ein erheblicher Mehraufwand. „Alternativ wäre ein wertunabhängiges Modell denkbar, das sich an der Fläche von Grundstücken und Gebäuden orientiert. Das würde dem Wunsch der Unternehmen nach einer Vereinfachung der Grundsteuer gerecht werden“, sagt Marjoke Breuning, Präsidentin der IHK Region Stuttgart, die beim Baden-Württembergischen IHK-Tag (BWIHK) für Steuerfragen zuständig ist.
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung einer sogenannten Grundsteuer C, die Kommunen die Möglichkeit einräumen soll, den Hebesatz auf unbebaute baureife Grundstücke zu erhöhen, soll ein Instrument gegen Immobilienspekulationen geschaffen werden. Die IHK geht davon aus, dass die Einführung dieser Neuregelung ihre Steuerungswirkung verfehlt. „Es ist zu befürchten, dass Unternehmen, die mehrheitlich nicht mit Grundstücken spekulieren, sondern diese aufgrund von strategischen Überlegungen zur Geschäftsentwicklung besitzen, durch die Grundsteuer C unbegründet belastet werden. Aus diesem Grund sind wir gegen die Einführung dieser Steuer“, erläutert Breuning.
Gleichzeitig begrüßt der BWIHK die im Reformpaket enthaltene Öffnungsklausel, die den Ländern eine vom Bundesgesetz abweichende Regelung ermöglicht. „Es ist wichtig, dass die Länder tätig werden, falls der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form verabschiedet wird. Eine Bewertung der Immobilien- und Gebäudewerte in einem Zyklus von sieben Jahren sowie die Einführung der Grundsteuer C sind für viele kleine- und mittlere Unternehmen nicht zu stemmen. Die Länder haben hier die Möglichkeit, die Bundesregelung zu korrigieren und können im Sinne der Wirtschaft eine praktikable Lösung finden“, unterstreicht Breuning die Forderungen des BWIHK nach einer aufwandsneutralen Reform.
Nötig wird die Neuregelung der Grundsteuer durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches die bisherige Bewertung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die Neuregelung muss bis Ende des Jahres 2019 durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Bis Dezember 2024 kann übergangsmäßig die alte Regelung angewandt werden, ab spätestens Januar 2025 tritt die Neuregelung bundesweit in Kraft.
PM Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK)