Auf der 69. Hauptversammlung des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg in Friedrichshafen informierten sich fast 500 Mitglieder über aktuelle Themen der Fahrschulbranche und erörterten jüngste Entwicklungen. Als Hauptredner durfte die Fahrlehrerschaft den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger, MdB, begrüßen.
In seiner Rede betonte Steffen Bilger die nötige Stärkung der Verkehrssicherheit auf dem Weg zu der europaweiten ‚Vision Zero‘, deren Ziel es sei, keinerlei Verkehrstote mehr beklagen zu müssen. Die Ausbildung in Fahrschulen und das deutsche Fahrprüfungswesen leisteten laut Bilger einen wichtigen Beitrag dazu. Gleichzeitig arbeite man im Ministerium an weiteren Verbesserungen. So solle es in Zukunft einen vorformulierten Fahraufgabenkatalog für Prüfungsfahrten samt einem elektronischen Prüfprotokoll geben, um für mehr Transparenz zu sorgen, aber auch verbindliche Standards zu schaffen. Damit werde die Qualität der Prüfungen gesteigert und flächendeckend der Verbesserung der Verkehrssicherheit Sorge getragen.
Der Staatssekretär gab sich weiterhin optimistisch, bereits in den nächsten Monaten eine Lösung für die von der Fahrlehrerschaft seit langem geforderte Reform der Automatikregelung zu finden. Bislang erhalten Fahrprüflinge, die ihre Prüfung auf einem Automatikfahrzeug – zum Beispiel einem Elektroauto – ablegen, eine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die nur durch eine neuerliche Prüfung aus dem Führerschein gestrichen werden kann. Derzeit werde eine Lösung nach französischem Vorbild angestrebt, nach der eine Bescheinigung über eine zusätzliche Schulung dann ausreichen soll, um die Beschränkung wieder austragen zu lassen. Eine solche Regelung wird vom Fahrlehrerverband ausdrücklich begrüßt, da nur auf diese Weise Fahrzeuge mit Elektromotor auf breiter Front in Fahrschulen Einzug halten und nur so diverse Fahrassistenzsysteme, die ausschließlich in Automatikfahrzeugen vorhanden sind, den Kunden nähergebracht werden können.
Für eine umfassende Reform der Fahrschülerausbildung, in der dann unter anderem auch Themen wie hochautomatisiertes Fahren strukturiert behandelt werden sollen, bat Steffen Bilger die Anwesenden noch um Geduld, da im Moment dazu noch wissenschaftliche Studien durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als Basis erstellt werden, deren Ergebnisse erst 2021 erwartet werden. Zudem gestand er ein, dass die Einführung des ‚Mopedführerscheins‘ (Führerscheinklasse AM) für 15-Jährige aufgrund von Bedenken mancher Bundesländer „nicht optimal“ gelaufen sei und jetzt jedes Bundesland getrennt über die Einführung befinden könne. Er hoffe, dass Baden-Württemberg seine Abwehrhaltung aufgebe und künftig auch auf das neue Modell setze.
Der Vorsitzende des Fahrlehrerverbands, Jochen Klima, unterstrich die Problematik mit dem Beispiel, dass künftig Mopedfahrende mit 15 Jahren in Neu-Ulm, wenn sie von der bayrischen Seite kämen, auf der Donaubrücke vor Erreichen der Landesgrenze nach Baden-Württemberg wieder umdrehen müssten und rief den Mitgliedern zu: “Kleinstaatlicher geht‘s fast nicht mehr“.
Weiterhin mahnte Klima eine konsequente Weiterentwicklung des Fahrlehrerberufs an, der gerade aufgrund der vielen technischen Neuerungen und des automatisierten Fahrens sogar Elemente der Informatik enthalten müsse. Dabei müsse auch geprüft werden, ob die bisherigen Zugangsvoraussetzungen überhaupt noch Bestand haben könnten, da die Anforderungen an den Fahrlehrerberuf ständig wachsen würden.
Änderungen bei der Automatikregelung seien allein deshalb nötig, da es schon bald viele klassische Fahrschulfahrzeuge gar nicht mehr als Schaltwagen geben würde und die Fahrlehrer kaum auf veralteten Fahrzeugen ausbilden sollten.
Scharf kritisierte Klima den TÜV für die Einführung eines neuen Buchungssystems für Prüfungen, das „offensichtlich nicht ausreichend getestet“ worden sei und aufgrund vieler Fehler zu erheblichen Störungen in der Zusammenarbeit zwischen Fahrschulen und TÜV geführt habe. Dies sei kein „Ruhmesblatt“ für den TÜV gewesen.
Nach den Reden des Vorsitzenden und des Staatssekretärs wurden die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft vorgenommen und der TÜV sowie weitere den Fahrschulen verbundene Unternehmen bekamen die Gelegenheit, sich den Teilnehmern zu präsentieren. In der sich anschließenden internen Mitgliederversammlung wurde den Teilnehmenden unter anderem der Geschäftsbericht vorgestellt. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg hatte zum 31.12.2018 1728 Mitglieder. Inklusive Zweigstellen gab es Ende 2018 3012 Fahrschulen in Baden-Württemberg, deren Zahl seit vielen Jahren rückläufig ist.
PM FAHRLEHRERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.