IHK-Vollversammlung: Kleinunternehmen entlasten – Mehr Mut zu weniger Regulierung

Mitglieder der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart haben sich am 4. April 2019 mit dem Thema  Bürokratieabbau beschäftigt. Die  Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg (NKR BW), Frau Dr. Meister-Scheufelen, hatte im Anschluss an die IHK-Vollversammlung zu dem Thema referiert und den Mitgliedern der Vollversammlung die Möglichkeit zum Austausch gegeben.

Dringend notwendig sind vor allem Verbesserungen für Kleinunternehmen, wie zum Beispiel die Anhebung der Grenze für die Umsatzsteuer und für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Aber auch Vorgaben mit hohem Verwaltungsaufwand, wie die des Datenschutzes oder des Mindestlohngesetzes (MiLoG), bedürfen laut IHK dringend einer Vereinfachung. „Überflüssige Bürokratie behindert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und bremst Innovationen“, warnt IHK-Präsidentin Marjoke Breuning. Im Alltag der Betriebe zeige sich, dass meistens nicht die gesetzlichen Normen selbst, sondern die Verwaltungspraxis die wahre Quelle der Bürokratie sind. Erleichterungen in der Verwaltungspraxis könnten sich jedes Jahr millionenfach für Unternehmen und die Verwaltung kostensparend auswirken, so Breuning.

Erfreulich ist aus Sicht der IHK-Präsidentin, dass der im Januar 2018 von der Landesregierung eingesetzte unabhängige NKR BW Kostentransparenz von Gesetzentwürfen sowie von bereits verabschiedeten Landesgesetzen schaffe und diese kritisch auf Effizienz prüfe.

Forderungen der IHK Region Stuttgart orientieren sich an dem im Winter vorgelegten Papier des NKR BW, an dessen Erarbeitung die baden-württembergischen IHKs beteiligt waren:

  • Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter vereinfachen durch Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro
  • Entlastung von Kleinunternehmern von umsatzsteuerlichen Verpflichtungen durch Anhebung der Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer auf 35.000 Euro Vorjahresumsatz und einem voraussichtlichen aktuellen Jahresumsatz von 85.000 Euro sowie Einführung einer Gleitzone
  • Weiterentwicklung der bereits auf Bundesebene eingeführten „One in, one out“-Regelung durch Anwendung auch für alle Regelungen auf Landesebene und durch Berücksichtigung auch der aus unmittelbar anwendbaren EU-Verordnungen erwachsenden Kosten (Anmerkung: Die Regel besagt im Ergebnis, dass für neue, die Wirtschaft belastende Vorgaben, im Gegenzug eine Entlastung in gleicher Höhe geschaffen werden muss)
  • Digitalisierung des Staates und Verwaltungsmodernisierung nach dem „once-only“-Prinzip, um einmal abgefragte Daten wiederverwenden und zwischen Behörden austauschen zu können, sofern dazu die  Zustimmung der Unternehmen vorliegt
  • Praxisnahe Gestaltung von Datenschutz durch Beschränkung auf notwendige Dokumentations- und Informationspflichten, Informationspflichten müssen außerdem digital erfüllt werden können
  • Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohngesetz (MiLoG) reduzieren und Haftung nach dem MiLoG praxisnah gestalten durch Begrenzung der Haftung für die Einhaltung des Mindestlohns auf die Subunternehmerkette  sowie durch Begrenzung der Haftung auf die jeweils erste Stufe innerhalb dieser Kette
  • Mitarbeiterentsendungen ins europäische Ausland vereinfachen durch Bagatellgrenzen für kurze Dienstreisen und durch europaweit einheitliche Vorgehensweise mit möglichst geringen bürokratischen Hürden

„Weniger und einfachere Regeln bedeuten weniger Zeitaufwand und weniger Kosten für die Unternehmen. Das ist eine ganz einfache Rechnung“, fasst die IHK-Präsidentin zusammen.

 

PM IHK Region Stuttgart

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