IHK-Bezirkskammer Göppingen informiert über wichtige Änderungen im Teilzeitrecht und bei der Arbeit auf Abruf
Seit dem 1. Januar 2019 ist die sogenannte „Brückenteilzeit“ in Kraft getreten. Für diejenigen, die ihre Arbeitszeit zeitlich begrenzt verringern möchten, ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein Recht auf Brückenteilzeit eingeführt worden. Mitarbeiter können so nach der Teilzeitarbeit wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren. Um die IHK-Unternehmer auf diese neue Rechtslage vorzubereiten, bietet die IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen am Montag, dem 8. April 2019 von 9:00 bis 13:00 Uhr im IHK-Haus der Wirtschaft, Jahnstraße 36 in 73037 Göppingen eine Informationsveranstaltung an. Unter dem Titel „Die Brückenteilzeit ist da – Wichtige Änderungen im Teilzeitrecht und Arbeit auf Abruf“ werden Teresa Wanner, juristische Referentin für Arbeits- und Sozialrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Südwestmetall Bezirksgruppe Neckar-Fils sowie Gernot Imgart von der IHK-Bezirkskammer Göppingen referieren. Geschäftsführer, Inhaber und Personalverantwortliche aus Unternehmen können sich telefonisch bei Daniela Nitra unter Telefon 07161-6715-8430 oder im Internet unter www.ihk.st/event/175122481 noch anmelden.
Bisher war im Teilzeit- und Befristungsgesetz lediglich ein Anspruch auf dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit vorgesehen. Neuerdings haben Arbeitnehmer dann einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt. Im Gesetz wurden zudem eine Verlängerung der Arbeitszeit und ein Erörterungsanspruch neu geregelt. Was viele nicht wissen: Darüber hinaus gab es für alle Unternehmen weitere Änderungen im Befristungsrecht und bei der „Arbeit auf Abruf“. Dieses gesetzliche Instrument der Flexibilisierung von Arbeitszeiten ist Unternehmern teilweise noch unbekannt und birgt zusätzliche arbeitsrechtliche Risiken. Die Informationsveranstaltung richtet sich deswegen auch gezielt an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 45 Mitarbeitern, die sich über die neue Rechtslage informieren wollen.
PM IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen