Das gerade gekaufte Produkt ist kaputt? Der Onlinehändler schickt die Ware nicht? Dank der EU müssen Kunden dies nicht einfach hinnehmen – denn sie haben umfassende Verbraucherrechte! Zum Weltverbrauchertag zeigt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), wo Deutschland und seine europäischen Nachbarn mit gutem Beispiel vorangehen und Verbraucherschutz groß schreiben.
In Spanien und Portugal nach dem Beschwerdebuch fragen
In Spanien müssen Hotels, Restaurants und Geschäfte Beschwerdeblätter vorrätig haben und sie Kunden auf Wunsch aushändigen. Sind Letztere mit einer Leistung nicht zufrieden, können sie mit Hilfe des Vordrucks ganz einfach eine Reklamation einreichen. Der Unternehmer muss die Beschwerde an eine offizielle Verbraucherorganisation weiterleiten. Gleiches gilt in Portugal.
In Frankreich: Keine sogenannte Beweislast
Für in der EU gekaufte Produkte besteht eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Dank diesem Recht können Kunden einen kaputten Artikel austauschen oder reparieren lassen. Voraussetzung ist, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware vorhanden war. In Frankreich wird die gesamten zwei Jahre lang davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist: Verbraucher müssen dies also nicht erst beweisen. In Deutschland erfolgt die sogenannte Beweislastumkehr schon nach den ersten sechs Monaten.
In der Tschechischen Republik ist man sicher vor Fake-Shops
Die tschechische Verbraucherorganisation „Česká obchodní inspekce“ (COI) führt eine Liste mit Onlineshops, deren allgemeine Geschäftsbedingungen fragwürdig sind oder bei denen nicht klar ist, wer der Anbieter ist. Kurz: COI warnt vor Onlinehändlern, bei denen man besser nicht einkaufen sollten. Einige Suchmaschinen zeigen sogar eine Warnmeldung an, sobald ein User eine der betroffenen Seiten aufrufen möchte.
In Österreich dürfen Abos sich nicht einfach so verlängern
Zwar kann in österreichischen Verträgen für Fitnessstudio, Zeitungsabo und Co. festgelegt werden, dass sich das Abonnement automatisch verlängert. Allerdings muss das Unternehmen den Verbraucher rechtzeitig, also vor Ende der Kündigungsfrist, über diese sogenannte stillschweigende Vertragsverlängerung informieren und ihm so die Chance geben, das Weiterführen des Abos zu verhindern.
Und in Deutschland? Fahren nur versicherte Autos!
In Deutschland kann ein Fahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es versichert ist. So ist sichergestellt, dass Autos ohne Versicherung erst gar nicht fahren dürfen. In anderen Ländern besteht zwar auch Versicherungspflicht, jedoch halten sich nicht alle Fahrzeughalter daran, da bei der Zulassung nicht nach einem Versicherungsnachweis gefragt wird.
Und wie sieht es in Belgien, Dänemark, Rumänien und Co. aus? Eine interaktive Europakarte mit allen Best Practices in Sachen Verbraucherrecht ist auf der Internetseite des EVZ (www.evz.de) unter „Verbraucherthemen“ und dann „Europa bietet mehr“ zu finden.
PM Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.