Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Land gezielt innovative Unternehmen im Ländlichen Raum, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben und die führende wirtschaftliche Stellung weiter auszubauen. Bewerbungen für die bevorstehende Auswahlrunde sind bis 28. Februar möglich.
„Baden-Württemberg ist innerhalb der Europäischen Union die Region mit der aktuell höchsten Innovationsfähigkeit. Zu diesem Ergebnis kommt der im Dezember 2018 veröffentliche Innovationsindex des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Zu diesem sehr guten Abschneiden unseres Landes tragen die kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum entscheidend bei. Zahlreiche von ihnen haben das Potential, in ihrem Bereich eine führende Position einzunehmen. Sie sind unverzichtbare Motoren für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
„Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ wollen wir erreichen, dass Baden-Württemberg diese starke Stellung auch weiterhin behält und die innovativen Mittelständler im Ländlichen Raum ihr Potential voll entfalten können. Innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum können über die Förderlinie eine Unterstützung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 28. Februar 2019 für die aktuelle Auswahlrunde bewerben“, sagte der Minister.
Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
In der Förderperiode 2014-2020 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden elf Auswahlrunden hat der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss über 216 Projekte beraten. Für insgesamt 97 Projekte wurde eine Förderzusage erteilt. Die bisher bereitgestellten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 31,5 Millionen Euro. Auf Seiten der Unternehmen wird dadurch ein Investitionsvolumen in Höhe von 271 Millionen Euro angestoßen.
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Dieser tagt zweimal jährlich, im März und September eines Jahres.
Aufnahmeanträge können jederzeit eingereicht werden. In der ersten Auswahlrunde eines Jahres werden alle Aufnahmeanträge berücksichtigt, die bis zum 28. Februar vorliegen, in der zweiten Auswahlrunde diejenigen, die bis zum 31. August eines Jahres vorliegen.
Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, die Wirtschaftsinitiative Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Mit dem EFRE und dem darauf aufbauenden Programm ‚Innovation und Energiewende‘ richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg im Programmzeitraum 2014-2020 den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der CO2-Emissionen. Das ELR ist das bedeutendste Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt ‚Arbeiten‘ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt der Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum
PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz