Im Spitzengespräch mit Innenminister Strobl erneuerte der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) seine Forderung nach einer raschen und wirkungsvollen Umsetzung der Ausbauversprechen in Sachen Breitband.
„Wir warten als Wirtschaft nun schon lange darauf, dass die guten Vorsätze von Land und Bund in Sachen Breitbandausbau in die Tat umgesetzt werden“, betont Christian O. Erbe, BWIHK-Vizepräsident. „Das Land ist mit seiner Förderung im Grundsatz auf einem guten Weg“, ergänzt Erbe. „Leider brauchen viele staatlich geförderte Projekte zu lange, bis sie in den Markt kommen.“
„Beim Glasfaserausbau für das Gigabitzeitalter machen wir weiter Tempo. Im Jahr 2018 wurden allein vom Land über 112 Millionen Euro in 541 Breitbandvorhaben investiert – zum zweiten Mal in Folge sind damit mehr als 100 Millionen Euro vom Land in den Breitbandausbau geflossen. Diese Breitbandpolitik zahlt sich aus: Die Zahl der Haushalte und gewerblichen Nutzer, die mit schnellem Internet versorgt sind, ist auch 2018 nochmal deutlich gestiegen. Über 83 Prozent aller Haushalte verfügen inzwischen über einen Internetanschluss mit mindestens 50 Mbit/s. Das sind rund 12 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2015. Damit sind wir innerhalb kürzester Zeit vom Mittelfeld ins Spitzenfeld der Bundesländer vorgestoßen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl. In dem Gespräch stellte Minister Strobl ein Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften zur Landesförderung und Kofinanzierung der Bundesförderung ab Februar 2019 in Aussicht.
Dem BWIHK liegen die Verwaltungsvorschriften in ihrer Entwurfsfassung vor. Er ist der Meinung, dass allen Beteiligten mit dem Entwurf ein gutes Angebot zur Förderung von kommunalen Breitbandangeboten durch Land und Bund gemacht wird. „Die Verzahnung der Landes- und Bundesprogramme und die Möglichkeit, Gelder aus beiden Programmen bis zu einer Förderquote von 90 Prozent zu kombinieren, wird von uns ausdrücklich begrüßt“, so der BWIHK-Vizepräsident weiter. „Wir erkennen die Notwendigkeit eines staatlichen Eingriffs im Fall eines nachgewiesenen Marktversagens an. Wir möchten jedoch nochmals betonen, dass die privatwirtschaftliche Initiative immer Vorrang haben muss. Weiterhin drängen wir auf schnellere Realisierung begonnener Fördervorhaben.“
Zum Abschluss unterstreicht Erbe: „Es muss sichergestellt sein, dass mit staatlichen Investitionen schnell weiße Flecken geschlossen werden. Fördervorhaben dürfen nicht auf Dauer so angelegt sein, dass einerseits die Fortentwicklung privatwirtschaftlich betriebener Netze zum Schutz staatlich geförderter Netze verhindert wird und andererseits diese staatlich geförderten Netze den Markt nicht erreichen.“
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag