Tachographenpflicht im EU-Parlament: Appell für eine Entscheidung mit Augenmaß

„Eine pragmatische Entscheidung ist im Sinne unserer Handwerker bei der heutigen Abstimmung zur Tachographenpflicht zwingend notwendig. Wir appellieren hier an die Vernunft der EU-Abgeordneten. Wenn es Bedarf nach Regulierungen für das Transportgewerbe gibt, dann müssen sich Änderungen auch auf diese Branche konzentrieren. Stattdessen aber droht nun ein nicht nachvollziehbarer bürokratischer Aufwand für das regional tätige Handwerk“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Die Notwendigkeit der Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten stehe außer Frage. Der Berufsalltag im Transportgewerbe stelle sich aber ganz anders dar als im Handwerksbetrieb, Der Verkehrsausschuss habe am 4. Juni mühsam einen Kompromiss ausgehandelt, zumindest dieser Minimallösung müssten die EU-Abgeordneten morgen zustimmen, so Reichhold.

In diesem Kompromiss wurden zumindest zwei wichtige Forderungen des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) aufgegriffen. Transporte außerhalb des eigentlichen Transportgewerbes (sog. Werkverkehr) im Bereich unter 3,5 Tonnen sollen von der Tachographenpflicht ausgenommen werden. Außerdem soll der Geltungsbereich für Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auf internationale Transportvorgänge eingegrenzt werden. „Selbst mit diesen Zugeständnissen wäre die Ausweitung der Pflicht noch eine bittere Pille, die wir schlucken müssten. Denn davon betroffen wären Handwerksbetriebe im grenzüberschreitenden Verkehr, also auch in Baden-Württemberg. Mehr Bürokratie und höhere Kosten wären gleichbedeutend mit einem deutlichen Wettbewerbsnachteil im Binnenmarkt. Das kann niemand ernsthaft wollen“, kritisiert Reichhold.

 
PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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