Gewerbeanzeigen 2017: Zahl der Neugründungen und der vollständigen Aufgaben geht zurück

Baden-Württemberg: Höchste Gründungsintensität in den Stadtkreisen Mannheim, Baden-Baden, Ulm und Heilbronn

Im Jahr 2017 wurden in Baden-Württemberg etwa 66 300 Gewerbebetriebe neu gegründet. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes lag die Zahl der Neugründungen insgesamt damit um 1,9 % unter dem Vorjahreswert. Darunter befanden sich fast 14 300 Betriebsgründungen, hinter denen sich aufgrund der voraussichtlichen Beschäftigtenzahl oder der Rechtsform eine größere wirtschaftliche Substanz vermuten lässt. Gegenüber dem Vorjahr ging diese Zahl um 2,9 % zurück. Bei den Kleinbetrieben reduzierte sich die Zahl der Neugründungen im Vergleich zu 2016 noch stärker (um 3,4 %) auf rund 17 000. Dabei handelt es sich um Einzelunternehmen, die im Haupterwerb und als Hauptniederlassung gegründet wurden, weder in die Handwerksrolle noch in das Handelsregister eingetragen sind und über keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen. Die übrigen fast 35 100 Neugründungen sind Nebenerwerbsbetriebe. Hier war der Rückgang im Vorjahresvergleich mit 0,8 % unterdurchschnittlich.

In Baden-Württemberg steht 2017 der rückläufigen Zahl der Neugründungen auch ein Rückgang bei den vollständigen Aufgaben auf circa 60 900 Betriebe gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 3,2 % weniger. Bei den Betrieben mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Bedeutung ging die Zahl der angezeigten Schließungen um 3,9 % auf rund 10 700 zurück. Bei den Kleinbetrieben, bei denen es zu etwa 24 500 Aufgaben kam, betrug der Rückgang sogar 6,2 %. Mit fast 25 700 blieb die Zahl der Abmeldungen von Nebenerwerbsbetrieben etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Je 10 000 Einwohner gab es 2017 in Baden-Württemberg 13 wirtschaftlich bedeutsame Betriebsgründungen. Unter den Flächenländern wiesen Nordrhein-Westfalen und Hessen die höchste Gründungsintensität auf (16 Betriebsgründungen/10 000 Einwohner), während sich in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen der niedrigste Wert ergab (12 Betriebsgründungen/10 000 Einwohner). In den Stadtstaaten ist das Gründungsgeschehen in der Regel lebhafter. In Berlin und Hamburg kamen im Jahr 2017 auf 10 000 Einwohner 26 bzw. 24 Betriebsgründungen. In Bremen waren es 15.

Nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch innerhalb Baden-Württembergs bestehen regionale Unterschiede bei den Gründungsaktivitäten. Mit 20 und mehr Betriebsgründungen je 10 000 Einwohner war in den Stadtkreisen Mannheim, Baden-Baden, Ulm und Heilbronn die Gründungsintensität am Höchsten. Mit Ausnahme von Freiburg und Pforzheim lagen auch die übrigen Stadtkreise über dem Landeswert von 13 Betriebsgründungen je 10 000 Einwohner. In den Landkreisen ist die Gründungsintensität überwiegend etwas niedriger als in den Stadtkreisen. Lediglich in sechs Landkreisen wird der Landeswert überschritten. So kommen der Landkreis Esslingen auf 16 sowie die Landkreise Reutlingen, Konstanz, Ludwigsburg, der Rems-Murr-Kreis und Böblingen auf 14 Betriebsgründungen je 10 000 Einwohner. Die Gründungsintensität der übrigen Landkreise lag 2017 zwischen 9 und 13 Betriebsgründungen je 10 000 Einwohner.

Tabelle 1

Gewerbeanzeigen in Baden-Württemberg 2016 und 2017
Gewerbeanzeigen 2016 2017 Veränderung
Anzahl %
1) 2016: Ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe sowie Freie Berufe; 2017: Ohne Reisegewerbe und Freie Berufe.

2) Als Betriebsgründungen mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz gelten alle Gründungen von Haupt- und Zweigniederlassungen/ unselbständigen Zweigstellen, die von einer juristischen Person, Personengesellschaft oder einer natürlichen Person angezeigt werden. Bei der Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person gilt die weitere Voraussetzung, dass ein Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag besteht oder mindestens eine Person beschäftigt wird. Das Gewerbe darf nicht im Nebenerwerb betrieben werden. Für Betriebsaufgaben gilt dies entsprechend.

Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik.

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2018

Gewerbeanmeldungen insgesamt1) 88.461 86.322 −2,4
davon
Neugründungen 67.625 66.316 −1,9
davon
Betriebsgründung mit wirtschaftlicher Substanz2) 14.697 14.277 −2,9
Sonstige Neugründung 52.928 52.039 −1,7
davon
Kleinbetriebe 17.548 16.951 −3,4
Nebenerwerbsbetriebe 35.380 35.088 −0,8
Umwandlungen 483 512 +6,0
Zuzüge 11.934 11.460 −4,0
Übernahmen 8.419 8.034 −4,6
darunter
wegen Erbfolge, Kauf oder Pachtung 5.391 5.268 −2,3
Gewerbeabmeldungen insgesamt1) 84.054 80.799 −3,9
darunter
Vollständige Aufgaben 62.941 60.941 −3,2
davon
Betriebsaufgabe mit wirtschaftlicher Substanz2) 11.180 10.746 −3,9
Sonstige Stillegung 51.761 50.195 −3,0
davon
Kleinbetriebe 26.133 24.509 −6,2
Nebenerwerbsbetriebe 25.628 25.686 +0,2
Umwandlungen 795 721 −9,3
Fortzüge 12.484 11.803 −5,5
Übergaben 7.834 7.334 −6,4
darunter
wegen Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung 4.040 3.786 −6,3

Tabelle 2

Neugründungen und Gründungsintensität in Deutschland 2017 nach Bundesländern
Bundesland
Deutschland
Neugründungen insgesamt1) Davon
Betriebsgründungen mit wirtschaftlicher Substanz2) Sonstige Neugründungen
Anzahl je 10.000 EW3) Anzahl je 10.000 EW3) Anzahl je 10.000 EW3)
1) Ohne Reisegewerbe und ohne Freie Berufe.

2) Als Betriebsgründungen mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz gelten alle Gründungen von Haupt- und Zweigniederlassungen/ unselbständigen Zweigstellen, die von einer juristischen Person, Personengesellschaft oder einer natürlichen Person angezeigt werden. Bei der Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person gilt die weitere Voraussetzung, dass ein Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag besteht oder mindestens eine Person beschäftigt wird. Das Gewerbe darf nicht im Nebenerwerb betrieben werden.

3) Bevölkerung am 31. Dezember 2016 auf Basis Zensus 09.05.2011.

Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, eigene Berechnungen.

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2018

Baden-Württemberg 66.316 61 14.277 13 52.039 48
Bayern 89.300 69 19.279 15 70.021 54
Berlin 40.911 114 9.272 26 31.639 89
Brandenburg 13.001 52 3.748 15 9.253 37
Bremen 3.671 54 1.011 15 2.660 39
Hamburg 17.755 98 4.428 24 13.327 74
Hessen 48.872 79 9.978 16 38.894 63
Mecklenburg-Vorpommern 7.720 48 2.100 13 5.620 35
Niedersachsen 46.741 59 10.922 14 35.819 45
Nordrhein-Westfalen 123.671 69 28.832 16 94.839 53
Rheinland-Pfalz 26.086 64 5.305 13 20.781 51
Saarland 5.382 54 1.254 13 4.128 41
Sachsen 22.168 54 5.854 14 16.314 40
Sachsen-Anhalt 9.259 41 2.662 12 6.597 30
Schleswig-Holstein 19.879 69 3.837 13 16.042 56
Thüringen 8.946 41 2.646 12 6.300 29
Deutschland 549.678 67 125.405 15 424.273 51

Tabelle 3

Gründungensintensität in Baden-Württemberg 2017 nach Stadt- und Landkreisen  
Stadtkreis (SKR),
Landkreis (LKR)
Land
Betriebsgründungen
mit wirtschaftlicher Substanz1)
Anzahl je 10.000 EW2)  
1) Ohne Reisegewerbe und ohne Freie Berufe.

Als Betriebsgründungen mit vermutlich größerer wirtschaftlicher Substanz gelten alle Gründungen von Haupt- und Zweigniederlassungen/ unselbständigen Zweigstellen, die von einer juristischen Person, Personengesellschaft oder einer natürlichen Person angezeigt werden. Bei der Gründung einer Hauptniederlassung durch eine natürliche Person gilt die weitere Voraussetzung, dass ein Handelsregister- oder Handwerksrolleneintrag besteht oder mindestens eine Person beschäftigt wird. Das Gewerbe darf nicht im Nebenerwerb betrieben werden.

2) Bevölkerung am 31. Dezember 2016 auf Basis Zensus 09.05.2011.

Datenquelle: Gewerbeanzeigenstatistik.

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2018

 
Mannheim (SKR) 694 23  
Baden-Baden (SKR) 117 22  
Ulm (SKR) 264 21  
Heilbronn (SKR) 245 20  
Heidelberg (SKR) 282 18  
Stuttgart (SKR) 1.022 16  
Esslingen (LKR) 822 16  
Reutlingen (LKR) 407 14  
Konstanz (LKR) 397 14  
Ludwigsburg (LKR) 741 14  
Karlsruhe (SKR) 427 14  
Rems-Murr-Kreis (LKR) 576 14  
Böblingen (LKR) 521 14  
Bodenseekreis (LKR) 285 13  
Göppingen (LKR) 325 13  
Ostalbkreis (LKR) 395 13  
Breisgau Hochschwarzwald (LKR) 329 13  
Heilbronn (LKR) 417 12  
Waldshut (LKR) 207 12  
Hohenlohekreis (LKR) 135 12  
Zollernalbkreis (LKR) 227 12  
Rhein-Neckar-Kreis (LKR) 659 12  
Emmendingen (LKR) 196 12  
Lörrach (LKR) 271 12  
Heidenheim (LKR) 156 12  
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) 249 12  
Freiburg im Breisgau (SKR) 269 12  
Enzkreis (LKR) 232 12  
Tuttlingen (LKR) 162 12  
Ravensburg (LKR) 323 11  
Karlsruhe (LKR) 504 11  
Freudenstadt (LKR) 133 11  
Alb-Donau-Kreis (LKR) 215 11  
Pforzheim (SKR) 137 11  
Rastatt (LKR) 241 11  
Ortenaukreis (LKR) 443 10  
Tübingen (LKR) 225 10  
Calw (LKR) 156 10  
Sigmaringen (LKR) 126 10  
Main-Tauber-Kreis (LKR) 126 10  
Rottweil (LKR) 130 9  
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) 134 9  
Biberach (LKR) 180 9  
Schwäbisch Hall (LKR) 175 9  
Baden-Württemberg 14.277 13  

Herausgegeben vom Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg.

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