Rekord-Steuerreinahmen nutzen, um Unternehmen zu entlasten – BWIHK fordert Stärkung des steuerlichen Investitionsklimas

Wir brauchen ein gutes Investitionsklima mit international konkurrenzfähigen Rahmenbedingungen. Steuerentlastungen für Unternehmen müssen darum jetzt auf die Tagesordnung der Politik“, mahnt Marjoke Breuning, Präsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart, der beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Steuerfragen federführenden Kammer, angesichts der heute veröffentlichten Steuerschätzung für Baden-Württemberg. Die Steuereinnahmen werden demnach – entsprechend dem Bundestrend – erneut höher erwartet, als noch zuvor geschätzt. Dazu trägt die starke Konjunktur bei, die auch die Gewinnsteuern der Unternehmen in den vergangenen Jahren kräftig hat wachsen lassen. „Der Spielraum für Steuersenkungen ist jetzt da“, so Breuning. Für das Wirtschaftswachstum seien private Investitionen maßgeblich. Durch Steuerentlastungen entstünden den Betrieben wichtige Spielräume, etwa um in Digitalisierungsmaßnahmen zu investieren oder dringend benötigte Fachkräfte anzuwerben.

Wichtig sei, nicht nur Großunternehmen zu entlasten, denn mehr als 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind kleine und mittlere Betriebe. Für sie ist die Einkommensteuer die relevante Unternehmensteuer. Überfällig sei dort, so die Präsidentin, innerhalb des Tarifverlaufs eine Anpassung der Eckwerte. Ebenso wichtig sei, dass die Regelungen zur Gleichstellung für nicht ausgeschüttete, also reinvestierte Gewinne, bei den Personenunternehmen verbessert würden. Hierzu müsste die sogenannte Thesaurierungsrücklage nachgebessert werden. „Einen weiteren Schwerpunkt sehen wir überdies im schnelleren Abbau des Solidaritätszuschlags und zwar für alle“. Der Solidaritätszuschlag wirke faktisch wie eine Steuererhöhung. Angesicht der Rekordsteuereinnahmen sei es laut Breuning eine schnelle und einfache Möglichkeit, durch dessen konsequenten Abbau in der Breite auch die Wirtschaft proportional zu entlasten. Schließlich – so Breuning – habe die Politik in den vergangenen Jahren schleichend die Steuerbelastung durch die Besteuerung von Unternehmenssubstanz erhöht. Hierzu gehören die Verschlechterung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kostenhinzurechnungen in der Gewerbesteuer. Mit wenig Aufwand in der Gesetzgebungstechnik könnten hier große Entlastungseffekte erreicht werden. Dies gelte im Übrigen auch für die Abschreibungsfristen. „In Zeiten der Digitalisierung ist es überholt, für ein Smartphone eine durchschnittliche Nutzungsdauer von fünf Jahren zu veranschlagen“, sagt Breuning und regt zugleich das Durchforsten des Fristenkatalogs an. „Alles in allem bestehen viel Spielraum und Vorschläge für die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen“, so die Präsidentin.

Baden-Württemberg ist geprägt von international agierenden Unternehmen und selbst kleine Unternehmen stehen laut der Präsidentin mit Blick auf die Möglichkeiten von Online-Handel und digitalen Übertragungswegen im Wettbewerb zu Anbietern an ausländischen Standorten. Wenn andere Länder, allen voran im Moment die USA, ihren Standort durch sinkende Steuern stärkten, sollte dies daher laut Breuning für die Regierungsverantwortlichen Anreiz sein, dem für die heimische Wirtschaft zu folgen. Die letzte Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland liege zudem bereits zehn Jahre zurück.
PM IHK Region Stuttgart

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