Das Land wird werden das Agrarinvestitionsprogramm in der bewährten Form im Jahr 2018 fortführen und die landwirtschaftlichen Unternehmen bei neuen Herausforderungen noch besser unterstützen.
„Wir werden das AFP in der bewährten Form im Jahr 2018 fortführen und die landwirtschaftlichen Unternehmen bei neuen Herausforderungen noch besser unterstützen. Dazu haben wir die Fördermöglichkeiten im AFP erweitert“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Insgesamt werde das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) von den Landwirten sehr gut angenommen. So konnten in 2017 über das AFP für 271 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 124 Millionen Zuwendungen in Höhe von 29,6 Millionen Euro bewilligt werden.
Der Schwerpunkt der Investitionen und der Förderung liege weiter bei neuen Stallbauten im Rinder-, Schweine- und Geflügelsektor, die die Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen. Darüber hinaus nutzten rund ein Viertel der Antragsteller die Förderung der umweltschonenden Bewirtschaftung über den Kauf von modernen Geräten zur bodennahen Gülleaufbringung, wie zum Beispiel Schleppschuhverteiler oder von Geräten mit geprüfter Technologie zur Reduktion von Umweltbelastungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
AFP 2018 wird erhöhten Anforderungen gerecht
„Uns ist es sehr wichtig, dass unsere Betriebe angesichts der zukünftig erhöhten Anforderungen der Düngeverordnung an die Aufbringung flüssiger Wirtschaftsdünger die neuen technologischen Entwicklungen für eine umweltschonende Bewirtschaftung zügig anwenden können“, erklärte der Minister. Darum habe sich Baden-Württemberg für die Aufnahme der Gülleverschlauchung mit emissionsmindernder Aufbringungsstechnik im bundesweiten Rahmenplan für die Investitionsförderung eingesetzt und werde diese ab 2018 anbieten. „Damit unterstützen wir insbesondere Betriebe mit schwer befahrbarem Grünland, zum Beispiel in Hanglagen im Schwarzwald, beim Einsatz entsprechender Technik wie Schleppschuhverteilern“, betonte Hauk.
Um Umweltwirkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren, werde ab 2018 die mechanische Regulierung von Unkräutern unterstützt. Der Erwerb von Maschinen und Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, die über eine elektronische Reihenführung mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren verfügen, kann zukünftig im Rahmen des AFP ebenfalls gefördert werden. „Diese Technologie ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die Digitalisierung in der Landwirtschaft eine nachhaltige, umweltschonende Landbewirtschaftung mit hochmodernen Geräten unterstützen kann“, sagte Minister Hauk.
Bei den Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen wird das AFP ab 2018 ebenfalls ergänzt. Neben Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der Förderbanken der Länder kann die AFP Förderung zukünftig auch mit COSME Bürgschaften (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU des Europäischen Investitionsfonds (EIF)) unter Einhaltung der Förderobergrenzen kumuliert werden. „Mit einem breit angelegten Förderprogramm unterstützen wir die landwirtschaftlichen Unternehmen bei Investitionen in die nachhaltige Weiterentwicklung und Anpassung ihrer Betriebe an neue Herausforderungen“, erklärte Hauk.
Hintergrundinformationen:
Die Agrarinvestitionsförderung (AFP) wird nach den bundeseinheitlichen Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) mit länderspezifischer Ausgestaltung angeboten. Die Fördersätze beim AFP liegen bei allen Investitionsvorhaben mit Basisförderung bei 20 Prozent. Investitionen, die den baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung gemäß den Premiumanforderungen entsprechen, können mit 30 Prozent im Bereich Rindvieh sowie 40 Prozent für Projekte in den Bereichen Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen gefördert werden. Junglandwirte können bei den entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich einen Zuschuss von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, jedoch maximal 20.000 Euro, erhalten. Insgesamt gilt eine prozentuale Förderobergrenze von 40 Prozent.
Die Förderobergrenze für die zuwendungsfähigen Investitionskosten je Unternehmen liegt bei 1,5 Millionen Euro. Für Investitionen in Gewächshäuser und für Kooperationen liegt die Förderobergrenze bei zwei Millionen Euro. Diese kann in der Förderperiode 2014 bis 2020 pro Unternehmen einmal ausgeschöpft werden.
Bei der Diversifizierungsförderung, dem zweiten Programmteil der einzelbetrieblichen Investitionsförderung neben dem AFP, werden landwirtschaftliche Unternehmen beim Aufbau weiterer landwirtschaftsnaher Betriebszweige unterstützt. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Obergrenze an Zuwendungen liegt aufgrund der De-minimis Regelung bei 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren. Im Jahr 2017 wurden über die Diversifizierung 61 Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt knapp 27 Millionen Euro und Zuwendungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro unterstützt.
Die Antragstellung zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist in Baden-Württemberg ganzjährig bei den Regierungspräsidien möglich. Vollständige Anträge können an den Auswahlläufen teilnehmen. Im Jahr 2018 werden ab Mitte März über das Jahr verteilt voraussichtlich acht Auswahlläufe stattfinden.
Die Zuwendungsvoraussetzungen für die Bewilligung eines Förderantrags sind im „Förderwegweiser“ im Detail beschrieben.
PM