BWIHK veranstaltet Roadshow für Reisebüros, Reiseveranstalter und Hotels

Zur Vorstellung der neuen Tourismuszahlen Baden-Württembergs im Rahmen der Pressekonferenz von Minister Guido Wolf bietet der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) als erste IHK-Landesorganisation in Deutschland eine Workshop-Reihe zur neuen EU-Pauschalreise-Richtlinie an. Ziel der Informationsveranstaltungsreihe ist eine komprimierte Auskunft über die neuen gesetzlichen Vorschriften, verbunden mit konkreten Handlungsempfehlungen, um alle Unternehmen der Reise- und Tourismusbranche bereits frühzeitig über die kommenden Änderungen zu informieren.
Dies ist deshalb jetzt relevant, da alle Anbieter in Inlands- und Auslandstourismus zwangsläufig das Jahr 2017 nutzen müssen, um sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen – auch wenn neue gesetzliche Vorschriften erst für Verträge gelten, die nach dem 01.07.2018 abgeschlossen werden. Insbesondere gilt die Vorbereitungszeit für Vertragswerke, Geschäftsbedingungen, Auftritte im Internet und in Social-Media-Portalen und natürlich für Printmedien, wie Reisekataloge, die in diesem Jahr für 2018 gedruckt werden.

Zügiger Handlungsanlass aus BWIHK-Sicht ergibt sich vor allem daraus, dass bisherige Veröffentlichungen und Ankündigungen zum neuen Recht in vielen Bereichen des Inlands- und Auslandstourismus schon vor Inkrafttreten zu schwerwiegenden Irrtümern bei Mitgliedsunternehmen führen können. Viele Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter von Touristikunternehmen und Inlandstourismusstellen gehen davon aus, dass die neuen Vorschriften für Ihren Geschäftsbetrieb nicht unbedingt relevant sind, wenn sie keine Pauschalreisen veranstalten. Doch die neuen gesetzlichen Vorschriften werden erstmals auch umfangreiche und zwingende Vorschriften für Reisevermittler mit sich bringen. Mit dem BWIHK-Roadshow-Angebot wollen wir IHK-Mitglieder, egal ob Reisebüro, Reiseveranstalter, Beherbergungsbetrieb oder Marketingorganisation, gezielt vor unangenehmen und folgenreichen Überraschungen bewahren.

Hintergrund:

Die Europäische Union hat im vergangenen Jahr die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie verabschiedet. Sie wird derzeit vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt. Insbesondere da nach den Bestimmungen der Richtlinie der individuelle Gestaltungsspielraum der nationalen Gesetzgeber relativ gering ist, lassen sich schon zuverlässige Aussagen über den wesentlichen Inhalt der neuen gesetzlichen Bestimmungen und ihre Auswirkungen treffen.

Roadshow-Termine in der Übersicht:

15.02.2017, 18.30 – 21.30 Uhr: IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart – Nur noch wenige Plätze verfügbar!

16.02.2017, 14.30 – 17.30 Uhr: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen

21.02.2017, 18.30 – 21.30 Uhr: IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim

14.03.2017, 18.30 – 21.30 Uhr: IHK Rhein Neckar, L 1,2, 68161 Mannheim

22.03.2017, 14.30 – 17.30 Uhr: IHK Ulm und IHK Bodensee-Oberschwaben, IHK-Bildungszentrum, Freiburger Straße 40, 88400 Biberach

28.03.2017, 14.30 – 17.30 Uhr: IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Str. 20, 74074 Heilbronn

Verbindliche Anmeldungen per E-Mail sind möglich unter:

Tourismus Akademie Baden-Württemberg, Elke Schönborn, Kontakt: schoenborn@pforzheim.ihk.de, Telefon: 07441 86052-17
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Mitglieder der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg kostenfrei.

Die Roadshow zur Novellierung des neuen Reiserechts ist Teil der BWIHK Agenda 2017, welche einen Überblick zu zahlreichen landesweiten Projekten gibt, die von den BWIHK-Federführungen durchgeführt werden. Näheres unter http://www.bw.ihk.de/_Resources/Persistent/f13d775c616ac76883acc4829359e3b935bf2a11/BWIHK_Agenda_2017.pdf
PM

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