Export-Betriebe leiden unter mehr Bürokratie – IHK-Studie zeigt Schwächen des neuen EU-Zollrechts

Viele exportierende Unternehmen in Deutschland leiden unter dem erhöhten Zeitaufwand und damit auch unter gestiegenen Kosten für Lieferantenerklärungen seit der Änderung des EU-Zollrechts im Mai 2016. Das ergab eine aktuelle Studie der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. 1.200 Unternehmen bundesweit haben im Herbst 2016 an der Online-Befragung teilgenommen. Das Umfrageergebnis legt nahe, dass in der stark exportorientierten Region Stuttgart sehr viele Unternehmen von der zusätzlichen Bürokratie  betroffen sind.

Vor dem 1. Mai 2016 genügte eine Lieferantenerklärung pro Kalenderjahr, egal an welchem Datum der Betrieb es ausgestellt hat. Jetzt muss eine Erklärung, die an einem bestimmten Tag im Jahr ausgestellt wird, den zurückliegenden Geltungszeitraum abdecken (maximal ein Jahr) und eine zweite Erklärung muss sich auf die zukünftige Geltungsfrist beziehen (maximal zwei Jahre). Eine Kombination sich überschneidender Zeiträume ist nicht möglich. „Es bedeutet erheblichen Mehraufwand und höhere Kosten, wenn Unternehmen jetzt immer zwei Dokumente ausfüllen müssen, wenn die Lieferanten die Erklärungen für das laufende Jahr brauchen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. Die neue Verordnung für Lieferantenerklärungen sei ein Beispiel dafür, wie unscheinbare Änderungen massive Nachteile für die Betriebe zur Folge haben können, so Richter.

Nach Angabe der an der IHK-Umfrage teilnehmenden Betriebe und unter Einbeziehung von statistischen Berechnungen liegen die Kosten für Lieferantenerklärungen aktuell etwa um die Hälfte höher als im Jahr 2012. Die reinen Lohnkosten pro Lieferantenerklärung sind von durchschnittlich 62 Euro auf 96 Euro gestiegen. Dennoch erstellen laut IHK-Studie 98 Prozent der antwortenden Betriebe Lieferantenerklärungen als kostenlose Zusatzleistung für ihre Lieferanten. Dabei handelt es sich um einen Service, den viele Unternehmen jedoch aus Wettbewerbsgründen anbieten müssen.

In der Befragung gaben rund 86 Prozent der Betriebe an, dass sie seit dem Inkrafttreten mehr Arbeitszeit für Lieferantenerklärungen aufwenden müssen. 69 Prozent bereitet die Prüfung und Pflege der eingehenden Erklärungen Schwierigkeiten, für 63 Prozent sind die neuen Regelungen zum Gültigkeitszeitraum bei Langzeit-Lieferantenerklärungen die Hauptbelastung. Fast die Hälfte der teilnehmenden Betriebe (49 Prozent) gibt an, dass wechselnde Anforderungen seitens der Gesetzgebung beziehungsweise des Zolls das Geschäft erschweren.

„Die neue Verknüpfung von Ausstellungsdatum und Gültigkeitsfrist der Lieferantenerklärung sollte zurückgenommen werden, zumal kein sachlicher Grund für diese Regelung erkennbar ist“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer. Der EU-Gesetzgeber solle einen klaren Rahmen und Standards für den elektronischen Austausch von Erklärungen schaffen. Damit würde ein wesentliches Ziel des neuen EU-Zollrechts erreicht, nämlich ein papierloses elektronisches Umfeld für Wirtschaft und Handel. Bisher werden Lieferantenerklärungen überwiegend immer noch in Papierform erstellt.

Die ausführlichen Ergebnisse der bundesweiten Umfrage der IHK Region Stuttgart zu Lieferantenerklärungen finden Sie im Internet unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 112639.

PM

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