Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt Tipps, was beim Online- Geschenkekauf in der EU zu beachten ist.
Weihnachten steht vor der Tür und viele Menschen bestellen ihre Geschenke im Internet. Doch was tun, wenn das Geschenk nicht rechtzeitig geliefert wird? Oder wenn es nicht gefällt und daher zurückgeben werden soll? Und was gilt beim Widerruf?
Das EVZ Deutschland hat auf seiner Webseite die wesentlichen Antworten zusammengestellt, damit es unter dem Weihnachtsbaum keine langen Gesichter gibt.
Das wichtigste: Bei online bestellten Waren gilt europaweit ein Widerrufsrecht, d. h. Käufer können die Bestellung widerrufen und die Ware ohne Angabe von Gründen wieder zurückschicken. Es gibt jedoch Ausnahmen. Was viele nicht wissen: Waren, die bei Privatpersonen gekauft werden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Auch bei Produkten die speziell auf Wunsch des Kunden gefertigt wurden (z.B. Fotoalben mit Familienbildern), haben Verbraucher keinen Anspruch auf Widerruf. Gleiches gilt bei Konzerttickets und Hotelübernachtungen. Zudem sind Fristen einzuhalten. Innerhalb der EU hat man 14 Tage für den Widerruf Zeit. Die Frist beginnt bei Erhalt der Ware.
Schützen sollten sich Verbraucher vor betrügerischen Händlern: „Seien Sie skeptisch bei Angeboten, die zu schön sind um wahr zu sein. Kontrollieren Sie das Impressum des Online-Shops. Zahlen Sie im Zweifel nicht im Vorfeld per Banküberweisung. Und achten Sie auf empfehlenswerte Gütesiegel, wie z. B. Trusted Shops, s@fer Shopping (TÜV Süd) oder „internet privacy standards“, rät Bernd Krieger, Leiter des EVZ Deutschland.
Bei Rechtsstreitigkeiten mit Online-Händlern in der EU, Norwegen oder Island können sich Verbraucher an das EVZ Deutschland wenden, dass zur Prüfung des Falls ein ausgefülltes Beschwerdeformular, Rechnungs- und Vertragskopien sowie den Schriftverkehr mit dem Unternehmer benötigt. Bei Schwierigkeiten mit einem deutschen Online-Händler hilft der Online-Schlichter, der ebenfalls unter dem Dach des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. angesiedelt ist. Beide Dienste sind für Verbraucher kostenlos.
PM
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[…] eine 50.000er-Leistung DSL zu buchen, obwohl man kaum im Netz surft, jetzt vielleicht allenfalls zum Weihnachtsshopping. Oder einen Mobilfunkvertrag mit 3 GB Datenvolumen, obwohl man gerade einmal ein paar […]