Verkaufsoffene Sonntage wichtig für Handel und Innenstädte – Stationärer Handel im Wettbewerb mit Online-Handel

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die verkaufsoffenen Sonntage in der Stuttgarter City und ihren Stadtbezirken weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart auf die generelle Bedeutung der verkaufsoffenen Sonntage für den Handel in der gesamten Region hin.

Unabhängig von arbeitsrechtlichen und tarifpolitischen Fragestellungen, die in der Hand der Tarifpartner liegen, sind die verkaufsoffenen Sonntage wichtige Eckpunkte im Handelsjahr. Zwar setzt sich die IHK Region Stuttgart für eine restriktive Behandlung von Sonntagsverkäufen ein, sieht in den nach dem Ladenöffnungsgesetz genehmigten Veranstaltungen jedoch ein wirksames Mittel zur Belebung der Innenstädte und zur Förderung des innerstädtischen Einzelhandels. „Die verkaufsoffenen Sonntage sind ein sehr wichtiges Instrument zur Belebung der Innenstädte und ziehen Kunden und Touristen an“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. „Je mehr Einzelhändler diese Möglichkeit haben und auch nutzen, desto attraktiver wird der gesamte Standort.“

Derzeit steht die Stuttgarter City im Fokus der Diskussion; die dort geführte Auseinandersetzung hätte aber gegebenenfalls auch Auswirkungen auf alle anderen Standorte in der Region Stuttgart. „Es macht keinen Sinn, bereits etablierte Veranstaltungen jetzt auf den Prüfstand zu stellen; Händler und Kunden benötigen Planungssicherheit. Viele Unternehmen haben schon Zeit und Geld in die Organisation der ausstehenden verkaufsoffenen Sonntage investiert“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer.

Gerade vor der zunehmenden Bedeutung des Online-Handels und des verschärften Wettbewerbs im Handel in der Region sind die verkaufsoffenen Sonntage aus Sicht der IHK ein wichtiges Instrument zur Kundengewinnung und -bindung. „Der stationäre Handel braucht die verkaufsoffenen Sonntage und flexible Bedingungen, um gegenüber dem Online-Handel bestehen zu können. Die verkaufsoffenen Sonntage sind Publikumsmagnete und echte Frequenzbringer“, so Richter weiter, „denn sie bieten Händlern die Möglichkeit, ihre Stärken, wie beispielsweise zusätzliche Einkaufserlebnisse oder gute Beratung unter Beweis zu stellen und Bestandskunden sowie neue Konsumenten wieder mehr in die Innenstädte zu locken.“

In einer Umfrage der IHK ergab sich im Frühjahr als Meinungsbild, dass mehr als die Hälfte der beteiligten Einzelhändler in der Region Stuttgart einen Rückgang der Kundenfrequenz feststellten, den sich maßgeblich auf den zunehmenden Online-Handel und den anhaltenden Verkaufsflächenzuwachs zurückführen.

Das baden-württembergische Ladenöffnungsgesetz lässt drei verkaufsoffene Sonn- bzw. Feiertage im Jahr aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen zu. Geschäfte dürfen dann fünf zusammenhängende Stunden geöffnet haben und müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Adventssonntage, Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag sind von der Freigabe ausgenommen.

Eine Übersicht über die verkaufsoffenen Sonntage der 178 Kommunen der Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr sowie der Landeshauptstadt hat die IHK auf ihrer Internetseite unter www.stuttgart.ihk.de gelistet.

PM

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