Landwirte können Unwetterhilfen beantragen

Betriebe können ab sofort Anträge für Unwetterhilfe in der Landwirtschaft stellen. Das Land stellt landwirtschaftlichen Unternehmen dafür insgesamt 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilte Agrarminister Peter Hauk mit.

Die Unwetterereignisse im Zeitraum vom 28. Mai bis 10. Juni 2016 haben in der Landwirtschaft erhebliche Schäden verursacht. Bereits seit Mitte Juni konnten die betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen – inklusive Unternehmen des Garten- und Weinbaus – Schadensmeldungen bei den unteren Landwirtschaftsbehörden abgeben.

4,5 Millionen Euro Unwetterhilfe für landwirtschaftliche Betriebe

„Wir haben jetzt das Antragsverfahren für die Unwetterhilfe im Bereich der Landwirtschaft gestartet. Das Land stellt für landwirtschaftliche Unternehmen insgesamt 4,5 Millionen Euro als Unwetterhilfe zur Verfügung. Die Betriebe haben damit Klarheit, wie die finanzielle Unterstützung für den Schadensausgleich ausgestaltet ist und was bei der Antragstellung zu beachten ist“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.

Voraussetzungen und Antragsverfahren:

Die Verwaltungsvorschrift Unwetterhilfe ist seit dem 27. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Ausgleichszahlungen werden für unwetterbedingte Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen inklusive Weinbau und für sonstige Sachschäden einschließlich der Beräumung von Produktions- und Gebäudeflächen sowie Nebenkosten der Schadensermittlung gewährt. Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist, dass mindestens 30 Prozent der naturalen Jahreserzeugung bezogen auf das einzelne Produktionsverfahren durch das Unwetter vernichtet wurden. Versicherbare Schäden sind vom Hilfsprogramm ausgenommen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der unwetterbedingten Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und bis zu 80 Prozent für sonstige betriebliche Unwetterschäden. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro je Antragsteller, in begründeten Härtefällen können jedoch auch höhere Ausgleichszahlungen gewährt werden.

Um den betroffenen Betrieben die finanziellen Hilfen möglichst schnell auszahlen zu können, wurde das Antragsverfahren in zwei Teile unterteilt, die jeweils getrennt zu beantragen sind. Der eine Teil betrifft Ausgleichszahlungen für unwetterbedingte Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen inkl. Weinbau, der andere Teil Ausgleichszahlungen für sonstige Schäden. Die Anträge für sonstige Schäden sind bis zum 15. September 2016 und die Anträge für Auswuchs- und Ertragsschäden bis zum 31. Oktober 2016 beim zuständigen Landratsamt beziehungsweise der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde einzureichen.

Voraussetzung für die Beantragung einer Zuwendung für unwetterbedingte Schäden in der Landwirtschaft ist die vollständige Abgabe einer Schadensmeldung auf dem seit dem 20. Juni 2016 verfügbaren Meldeformular bei dem für den Betriebssitz zuständigen Landratsamt beziehungsweise der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde bis zum 31. Juli 2016. Jeder Betrieb, der bereits eine Schadensmeldung abgegeben hat, erhält in den nächsten Tagen einen Förderantrag zugesandt.

Die Antragsformulare können ab 1. August 2016 auch beim „Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum“ heruntergeladen werden.

PM

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