„Exportpraxis aktuell“: Der neue Unionszollkodex kommt IHK-Bezirkskammer Göppingen und Hauptzollamt Ulm informieren über wichtige Änderungen im Zollrecht

Ab dem 1. Mai 2016 gilt für alle Unternehmen mit grenzüberschreitendem Warenverkehr eine neue Rechtsgrundlage. Der sogenannte Unionszollkodex (UZK) wird das derzeit geltende Zollrecht ablösen.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bezirkskammer Göppingen bietet deswegen in Kooperation mit dem Hauptzollamt in Ulm für Unternehmen eine eigene Informationsveranstaltung unter dem Titel „Der neue Unionszollkodex (UZK) kommt!“ an. Die beiden Zollamtsräte Walter Senn und Christoph Birk aus Ulm werden am Donnerstag, dem 21. April von 10:00 bis ca. 11:30 Uhr in den Räumen der IHK-Bezirkskammer über die aktuellen Änderungen im Zollrecht und im Außenwirtschaftsbereich informieren. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist noch kurzfristig bei Monika Oppel von der IHK unter der Rufnummer 07161-6715-8432 oder im Internet unter www.stuttgart.ihk24.de möglich.

„Die Zollverfahren werden insgesamt neu sortiert und strukturiert“, berichtet der stellvertretende IHK-Geschäftsführer Gernot Imgart, der in Göppingen den Geschäftsbereich International betreut. Neben Neuerungen beim Warenursprung und Zollermäßigungen (Präferenzen) wird es wichtige Änderungen beim Zollwert geben. Die sogenannten Vorerwerberpreise können beispielsweise von den Betrieben nicht mehr angewendet werden und Lizenzkosten sind künftig auch dann hinzuzurechnen, wenn ein Dritter Lizenzgeber ist. Der im Exportbereich bekannte „Zugelassene Ausführer“ wird durch das Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung mit Gestellung im Unternehmen ersetzt. Die Experten des Hauptzollamtes in Ulm werden diese und andere Neuerungen, die sich aus der Einführung des Unionszollkodexes ergeben, in der etwa einstündigen Veranstaltungen kurz und prägnant vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/wirtschaft/28032/

Schreibe einen Kommentar