Am 01. März 2016 wurde das Taxi-Gutachten für den Landkreis Göppingen im Ausschuss für Umwelt und Verkehr vorgestellt. Mit diesem Gutachten wurde auf Basis von wirtschaftlichen Erhebungen bei den Unternehmen die Funktionsfähigkeit des Gewerbes im Landkreis auf den Prüfstand gestellt. Das Gutachten ist zum Ergebnis gekommen, dass zwar eine erforderliche Nachfrage gegeben sei, diese jedoch aufgrund des zu niedrigen Taxitarifes zu nicht auskömmlichen Gewinnen führt. Summarisch geht der Gutachter deshalb von Anzeichen einer Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes aus, die gesetzlich jedoch vom Landratsamt Göppingen zu wahren ist.
Im Hinblick auf das Ergebnis des Gutachtens und aufgrund von Wünschen aus der Unternehmerschaft hat die Verwaltung deshalb am 13. April 2016 zu einem gemeinsamen Austausch die Unternehmerschaft aus dem Landkreis eingeladen, um die Ergebnisse des Gutachtens und hiermit verbundene Verbesserungsvorschläge für das Gewerbe zu erörtern.
Die Veranstaltung erfuhr einen verhältnismäßig veritablen Zuspruch. Die Verantwortlichen im Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur stellten Vorschläge der Verwaltung für Änderungen an der Taxitarif-Verordnung und der Taxiordnung im Landkreis Göppingen dar, welche von der Unternehmerschaft kontrovers diskutiert wurden. In der Summe erhielt die Verwaltung jedoch überwiegend Zustimmung für ihre Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung der Taxitarife und Organisationsstrukturen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass an einer Erhöhung des derzeit gültigen Taxitarifes kein Weg vorbeiführt. Hierbei müssen Kurzfahrten besonders gestärkt werden, um den Unternehmen einen – wie das Gesetz fordert – auskömmlichen Tarif zu bieten. Von einer Anpassung ist im zweiten Halbjahr diesen Jahres auszugehen.
Probleme für die Branche stellen oftmals Unternehmen dar, die innerhalb des Landkreises nicht nach dem für den Landkreis Göppingen gültigen Taxitarif befördern, sondern günstigere Pauschalpreise anbieten und so die Kundschaft binden möchten. Dies schadet dem Taxigewerbe im Landkreis und wird zukünftig vom Landratsamt noch schärfer kontrolliert und geahndet.
PM