Land wappnet sich gegen die gefährliche Blauzungenkrankheit

Expertinnen und Experten raten zur freiwilligen Schutzimpfung von Rindern und kleinen Wiederkäuern / Tierhalter melden Impfbedarf bis 11. März / freiwillige Impfung ab April möglich / Tierseuchenkasse trägt Kosten für Impfstoff

Tiergesundheitsexpertinnen und -experten von Bund und Ländern rechnen mit einer erneuten Einschleppung der Blauzungenkrankheit nach Süddeutschland. Sie raten daher zu einer freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit. Durch eine vorbeugende Schutzimpfung könne der Blauzungenerkrankungen in Baden-Württemberg erfolgreich vorgebeugt werden. Dies hätten die sehr guten Erfahrungen mit Impfungen beim Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Deutschland in den Jahren 2006 bis 2009 gezeigt. Durch eine Impfung seien die Tiere vor einer möglichen Ansteckung mit dem Erreger und einer anschließenden Erkrankung geschützt.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, teilen bitte ihrer Bestandstierärztin beziehungsweise ihrem Bestandstierarzt bis spätestens 11. März 2016 mit, wie viele Tiere von welcher Tierart geimpft werden sollen. Diese Informationen werden von der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für die Bestellung der erforderlichen Impfstoffe benötigt.

Vorbereitungen für freiwillige Impfung laufen

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das im Land auch für Tierschutz und Tiergesundheit zuständig ist, schafft derzeit in enger Abstimmung mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg die Voraussetzungen, damit Rinder, Schafe und Ziegen im Land voraussichtlich ab Anfang April 2016 gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden können. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg wird bei einer Impfung von Rindern und Schafen die Impfstoffkosten einer freiwilligen Impfung vollständig erstatten. Die Tierhalterinnen und Tierhalter tragen die Kosten für die Durchführung der Impfung. Diese Vorgehensweise habe sich bereits bei der freiwilligen Impfung in den Jahren 2010 und 2011 etabliert und bewährt.

Nachdem die Halterinnen und Halter von Rindern, Schafen und Ziegen den Impfbedarf ihrer Tiere der Bestandstierärztin beziehungsweise dem Bestandstierarzt bis spätestens 11. März 2016 mitgeteilt haben, informieren diese bis zum 15. März 2016 gebündelt die Tierseuchenkasse über die Anzahl und Art der zu impfenden Tiere. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg verhandelt im Anschluss mit den Impfstoffherstellern wegen der benötigten Impfstoffmenge, damit der Impfstoff voraussichtlich bis Anfang April 2016 zur Verfügung stehen wird.

Expertinnen und Experten geben Empfehlung für freiwillige Impfung

Wegen der drohenden Gefahr der Einschleppung des Blauzungenvirus BTV 8 (engl. Bluetongue virus, kurz BTV, Serotyp 8) aus Frankreich sollte nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin insbesondere in den an Frankreich angrenzenden Regionen Baden-Württembergs gegen diesen Virustyp geimpft werden. Damit die geimpften Tiere einen wirksamen Impfschutz erhalten, sind sie mit den zur Verfügung stehenden Impfstoffen zweimal im Abstand von 3 Wochen zu impfen. Dies gilt auch für Tiere, die bereits in den Jahren 2008 bis 2011 geimpft wurden. Die Erfassung der geimpften Tiere in der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) beziehungsweise durch die zuständigen Veterinärämter ist wichtig für einen möglichen Transport dieser Tiere aus einer eventuell einzurichtenden Restriktionszone im Falle einer amtlicher Feststellung des Ausbruchs dieser Erkrankung.

Das Bundesforschungsinstitut für Tierkrankheiten hat in seiner Risikobewertung vom November 2015 die Wahrscheinlichkeit für eine Einschleppung des Virus nach Deutschland vor allem über Gnitzen (Stechmücken) mit dem Wind als hoch eingestuft und befürchtet eine hohe Erkrankungsrate bei den empfänglichen Tieren. Die Blauzungenkrankheit kann beträchtliches Tierleid auslösen – beispielsweise durch Fieber, Entzündungen und gar schwerwiegende Erkrankungen, die zum Tod führen können. Außerdem seien wirtschaftliche Schäden für die Tierhalterinnen und Tierhalter zu befürchten.

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin kommt in ihrer Empfehlung vom 2. Februar 2016 zum Schluss, dass die effektive Bekämpfung der Blauzungenkrankheit nur durch die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen erreicht werden kann. Die Gutachterinnen und Gutachter kommen zum Ergebnis, die Impfung vermittle einen sicheren Schutz, sei weitgehend nebenwirkungsfrei und daher uneingeschränkt empfehlenswert. Diese Einschätzung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin zur Notwendigkeit und Verträglichkeit der Impfung wird durch die Expertinnen und Experten im Land geteilt. In der nachträglichen Auswertung der Impfaktionen 2008 bis 2010 in Baden-Württemberg konnte statistisch kein Anstieg der Fehlgeburten als Folge der damaligen Impfungen nachgewiesen werden.

Bei einem möglichen Ausbruch im Land oder in angrenzenden Regionen können Ausnahmen von den vorgesehenen Transportbeschränkungen aus den Restriktionszonen nur für Tiere genehmigt werden, die noch nicht infiziert und wirksam gegen den Erreger geschützt sind. Dies gilt insbesondere auch für den Transport von Kälbern aus Baden-Württemberg in andere Regionen. Bei Feststellung des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit würden nach EU-Recht Sperrzonen mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern festgelegt. Bei einem Ausbruch der Tierseuche im grenznahen Ausland würde sich die Sperrzone grenzübergreifend auch auf deutsches Gebiet erstrecken. Viele Tierhalterinnen und Tierhalter werden sich vermutlich noch an die Jahre 2007 und 2008 erinnern, in denen die Blauzungenkrankheit schon einmal in Baden-Württemberg ausgebrochen war. Damals kam die Tierseuche relativ spät in Baden-Württemberg an. Nordrhein-Westfalen und die angrenzenden Bundesländer waren zuvor betroffen. Aktuell zeichnet sich jedoch ab, dass Baden-Württemberg als erstes betroffen sein könnte und die Folgen für den Handel – Verbot des Verbringen von Tieren in (noch) freie Gebiete – sehr viel deutlicher zu spüren wären als in den Jahren 2007 und 2008.

Bei Fragen können die Veterinärämter, der Rinder- und Schafherdengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Verbände Auskunft geben.

Hintergrundinformationen:

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragene Viruskrankheit der Rinder, Schafe und Ziegen. Der krankheitsauslösende Erreger ist das Blauzungenvirus (engl. Bluetongue virus, kurz BTV). Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere durch Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Entzündungen im Zitzenbereich, Lahmheiten, vermehrten Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Besonders bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul heraushängen. Vor allem bei Schafen und Ziegen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.

Informationen rund um Tierschutz und Tiergesundheit sind unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-und-tiergesundheit/ abrufbar. Informationen zur Tierseuchenkasse Baden-Württemberg finden Sie unter http://www.tsk-bw.de/.

PM

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