IHK zu Reformplänen zur Erbschaftsteuer: Kapitalbindung im Unternehmen muss berücksichtigt werden

„Die Besonderheit von Familienunternehmen darf in der Diskussion um die Reform der Erbschaftsteuer nicht untergehen.“ Mit diesem Appell schaltet sich Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart in die laufende Erbschaftsteuer-Debatte ein.

Familienunternehmen zeichnen sich nach Richter maßgeblich durch eine Vielzahl von Eigenheiten aus. Hierzu gehört, dass sie in der Regel nicht am Kapitalmarkt orientiert sind. Zudem verfügen sie meist über gesellschaftsvertragliche Bindungen, die es beispielsweise ebenso unmöglich machen, Gewinne beliebig zu entnehmen wie Anteile frei zu veräußern. „Erben von Familienunternehmen haben keine Chance dazu, ihre Anteile meistbietend zu versilbern“, sagt Richter. Dies sei bewusst und gewollt so und trage entscheidend zur Verbundenheit von Familie und Unternehmen bei. Unsinn sei es daher aber anzunehmen, dass bei Erben von Familienunternehmen beliebig Kapital vorhanden sei, um die Steuer im Nachfolgeprozess zu bezahlen. Diese Kapitalbindung im Unternehmen, so Richter weiter, müsse daher bei der Neuordnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden.

Richter stellt sich damit klar hinter den gemeinsam von der IHK Region Stuttgart mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) entwickelten Vorschlag der Spitzenverbände der Wirtschaft. Dieser macht das Verschonungsbedürfnis des Erben an eben jener Kapitalbindung im Unternehmen fest. „Für kritisch halten wir daher Vorschläge, die auf die Liquidität des Erwerbers abstellen“, erklärt Richter. Neben dem bisherigen Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, der über das so genannte Verwaltungsvermögen hinaus sogar das vorhandene Privatvermögen berücksichtigen wolle, gelte das auch für Vorschläge ähnlicher Art. „Die Arbeitsplätze in den Familienunternehmen hängen davon ab, dass die Familie ihr Kapital im Unternehmen belässt“, betont er. Daher müsse alles unterlassen werden, was mittelbar zum Kapitalabfluss und damit zur Gefährdung der Arbeitsplätze führe.

Baden-Württemberg ist in besonderem Maß von Familienunternehmen geprägt. In den nächsten vier Jahren stehen dort nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn 19.000 Unternehmen mit mehr als 300.000 Arbeitsplätzen zur Übergabe an.

PM

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