Die Göppinger Friseur- und Kosmetik-Innung zeigt sich nach einer Entscheidung zur Rückzahlung der Corona-Hilfen erleichtert. Der Landtag in Baden-Württemberg hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen und klargestellt: Die Rückzahlungsbescheide der landeseigenen L-Bank, die viele Friseure erhalten haben, sind rechtswidrig.
Alle Antragsfälle zur Corona-Soforthilfe, die auf Grundlage der Richtlinie von Mitte März 2020 gestellt wurden, sind berücksichtigt. Auch diejenigen Betriebe werden einbezogen, die nicht geklagt haben und die bereits die geforderte Rückzahlung veranlasst haben. „Es ist gut, dass nun eine Entscheidung gefallen ist im Sinne unserer Betriebe. Das lässt viele aufatmen und die Betriebsinhaberinnen und -Inhaber wieder ruhiger schlafen“, sagt Christine Messer-Stadlmann, die Obermeisterin der Friseur-Innung Göppingen. In einem Musterprozess hatte ein Friseur aus Heidenheim gegen die Rückzahlung der Corona-Hilfen geklagt. Rückenwind bekam er vom Landesverband des Friseurhandwerks.
Landesverband wirkt auf Politik ein
„Dieses Dilemma hat nun ein gutes Ende, für unser baden-württembergisches Friseurhandwerk und darüber hinaus. Es liegt einmal mehr klar auf der Hand: Ohne die Einflussnahme unserer handwerkspolitischen Netzwerke wären wir nicht so weit gekommen. Das baden-württembergische Friseurinnungswesen hat bewiesen, dass es für das Friseurhandwerk im Land unverzichtbar ist,“ meint Landesvorsitzender Dirk Reisacher aus Biberach überzeugt. Der Fachverband wird, sobald die Abwicklungsmodalitäten vom zuständigen Wirtschaftsministerium bekannt sind, seine Mitgliedsbetriebe verlässlich informieren. Der Vorsitzende betont: „Die direkte Zusammenarbeit mit der Landespolitik und den Ministerien ist notwendig für alle Friseurbetriebe und letztendlich gewinnbringend. Friseurbetriebe müssen in den 40 baden-württembergischen Friseurinnungen Mitglied werden, um diesen Arbeitgeberverband wirkungsvoll voranzubringen,“ ist sich Landesgeschäftsführer Matthias Moser sicher.
Viele wettbewerbsverzerrende Gegebenheiten
Der Verband beklagt: Die Unternehmer und Unternehmerinnen des Friseurhandwerks sind vielen wettbewerbsverzerrenden Gegebenheiten ausgesetzt, die den finanziellen Spielraum eines soliden Friseursalons immer weiter verengen. Umsatzsteuerbefreite Soloselbstständige, unseriöse Barbershops, Nachwuchskräftemangel und die überbordende Bürokratie zwingen so manche Friseurbetriebe zum Aufgeben. Die nun an die Betroffenen zurückfließenden Gelder sichern den Erhalt von meistergeführten Friseurfachbetrieben, die ausbilden und nicht ausbeuten.
PM Göppinger Friseur- und Kosmetik-Innung