Landtag beschließt Gesetz zur Corona-Soforthilfe-Rückerstattung – BWIHK – Jetzt kein neues Bürokratie-Monster aufbauen

Die Hauptgeschäftsführerin der IHK Heilbronn-Franken, Elke Döring, zeigt sich erleichtert darüber, dass der baden-württembergische Landtag noch vor Ende der Legislaturperiode das Gesetz zur Rückerstattung von Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen in zweiter Lesung verabschiedet hat. Die IHK Heilbronn-Franken ist im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) federführend bei der Gewerbeförderung.

Die IHKs in Baden-Württemberg hatten auf eine schnelle Umsetzung der Gesetzesinitiative gedrängt, um Unternehmen und Selbstständige nach der Landtagswahl und der damit verbundenen Regierungsbildung nicht einer weiteren Hängepartie auszusetzen. „Alle Beteiligten haben jetzt endlich die von uns seit langem eingeforderte Rechts- und Planungssicherheit“, sagt Elke Döring. „Wichtig ist: Die Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass jetzt mit der Abwicklung kein neues Bürokratie-Monster aufgebaut wird, dass das Wirtschaftsministerium ein transparentes Antragsverfahren anbietet und die Rückzahlung schnell und ohne großen Aufwand erfolgt.“

Elke Döring bedauert, dass der BWIHK-Vorschlag, die betroffenen Unternehmen von der Antragspflicht zu befreien, nicht umsetzbar sei und nun ein entsprechendes Antragsportal zunächst ausgeschrieben und dann eingerichtet werden müsse.

Das jetzt verabschiedete Gesetz beinhaltet keine pauschale Regelung aller Soforthilfe-Programme, sondern umfasst lediglich die umstrittenen Corona-Soforthilfen, die auf Grundlage der Landesrichtlinie vom 22. März 2020 gezahlt und später zurückgefordert wurden. Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof die Rückforderungen aus der ersten Soforthilfe-Richtlinie des Landes für rechtswidrig erklärt.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

 

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/wirtschaft/203155/landtag-beschliesst-gesetz-zur-corona-soforthilfe-rueckerstattung-bwihk-jetzt-kein-neues-buerokratie-monster-aufbauen/

Schreibe einen Kommentar