Mit einem neuen Förderaufruf will das Land Produkte mit den Qualitätszeichen des Landes und der Europäischen Union bekannter machen. Interessierte können bis 28. Februar 2026 Projektvorschläge bei der MBW Marketinggesellschaft mbH einreichen.
SymbolbildUm die Wahrnehmung des Qualitätszeichen Baden-Württemberg noch weiter zu erhöhen und die Aufmerksamkeit für Produkte aus der Region hochzuhalten, wird nun bereits der siebte Förderaufruf gestartet. Erneut geht es darum, kluge Ansätze zu finden, um das QZBW und die EU-Qualitätsregelungen besser im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher wahrnehmbar zu machen.
Regionale Erzeugung fördern
Ziel ist es, Produkten mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg im Warenkorb der Verbraucherinnen und Verbraucher einen sicheren Platz zu verschaffen und dadurch die regionale Erzeugung zu fördern. „Wir wollen strukturelle Effekte erzielen und den Absatz regionaler Lebensmittel insgesamt stärken“, so der Minister.
EU-Qualitätsregelungen schützen in besonderer Weise Produkte, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur, Qualität und Herkunft als Originale anzusehen sind. Dazu zählen unter anderem die Qualitätszeichen „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.), „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) oder „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.).
„Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken und gleichzeitig die Qualität und Herkunft unserer Produkte zu sichern. Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg für gesicherte Qualität und Herkunft aus Baden-Württemberg. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Qualitätszeichen Baden-Württemberg ein verlässlicher Wegweiser“, sagte Minister Hauk.
Projektvorschläge können bis Samstag, 28. Februar 2026, bei der MBW Marketinggesellschaft mbH eingereicht werden.
Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW)
Mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) stellt das Land ein geeignetes Instrument zur Verfügung, um qualitativ hochwertige und regional erzeugte Produkte in der Vermarktung nachvollziehbar und transparent gegenüber Handel und Verbraucher zu kennzeichnen. Träger des Zeichens ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Einhaltung der Kriterien wird durch ein dreistufiges Kontrollsystem, bestehend aus Eigenkontrolle, neutraler Kontrolle sowie Kontrollüberwachung (Kontrolle der Kontrolle) abgesichert und ist durch die EU notifiziert für den Zeitraum 2022 bis 2027. Dies alles sorgt für Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Erzeugung bis zur Theke und gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern einen verlässlichen Wegweiser für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg.