Neue Start-ups für das Frühphasenförderprogramm ausgewählt

Acht innovative Start-ups können sich für das Landesprogramm Start-up BW Pre-Seed bewerben und auf eine finanzielle Unterstützung von bis zu 320.000 Euro hoffen.

Nach der vergangenen Auswahlrunde für das Landesprogramm Extern:Start-up BW Pre-Seed(Öffnet in neuem Fenster) haben acht junge Unternehmen eine positive Rückmeldung bekommen. Sie können jetzt ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen einreichen und auf eine finanzielle Unterstützung von bis zu 320.000 Euro hoffen. Die Summe teilen sich das Land und ein Co-Investor zu gleichen Teilen. Über die formale Förderfähigkeit entscheidet abschließend die Extern:L-Bank(Öffnet in neuem Fenster) nach Prüfung der Antragsunterlagen.

„Es sind wieder spannende und vielseitige Unternehmen, die wir gerne ins Pre-Seed-Programm aufnehmen und am Anfang ihrer hoffentlich erfolgreichen Entwicklung unterstützen würden. Damit investieren wir in die Zukunft unseres Landes und unseres Wohlstands“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Die Vorstandsvorsitzende der L-Bank, Edith Weymayr, hob die Innovationskraft der Existenzgründerinnen und -gründer hervor: „Der Ideenreichtum und die Kompetenz, die sich in den Neugründungen zeigen, begeistern mich immer wieder. Die Start-ups treiben die Transformation der baden-württembergischen Extern:Wirtschaft(Öffnet in neuem Fenster) dynamisch voran.“

Die ausgewählte Unternehmen

 

Start-up BW Pre-Seed

Extern:Start-up BW Pre-Seed(Öffnet in neuem Fenster) ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und der Extern:L-Bank(Öffnet in neuem Fenster), mit dem junge Unternehmen in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz unterstützt werden. Die Fördersumme pro Unternehmen beträgt in der Regel 160.000 Euro. Diese Summe wird von einem Co-Investor um einen Betrag zwischen mindestens 40.000 Euro und maximal 160.000 Euro ergänzt. In Einzelfällen ist eine Verdoppelung der Gesamtförderung auf maximal 640.000 Euro möglich. Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind der innovative Charakter der Geschäftsidee oder des Produkts, der Baden-Württemberg-Bezug des Extern:Start-ups(Öffnet in neuem Fenster) für den gesamten Förderzeitraum und die Betreuung durch einen Betreuungspartner. Dem zentralen Entscheidungsgremium, das die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Start-ups beschließt, gehören Vertreterinnen und Vertreter des Wirtschaftsministeriums, der L-Bank, des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften beziehungsweise landesnahen Beteiligungen an.

 

PM Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

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