Ab März bis zu 1.600 Euro Förderung für Sanierungsplan
Antrag durch zertifizierten Berater / Komplettsanierung oder Einzelschritte möglich
Der Großteil der Energiekosten geht in Wohngebäuden auf das Konto von Heizung und Warmwasser. Wer die Energieeffizienz verbessern will, kann sich von einem Fachberater ein Sanierungskonzept erstellen lassen. Der Bund zahlt dafür jetzt bis zu 60 Prozent Zuschuss, wie Timm Engelhardt, Leiter der Energieagentur Landkreis Göppingen, mitteilt.
Oft ist der erste Schritt der schwierigste. Trotz gesunkener Brennstoffpreise sind die Kosten für Strom und Heizenergie noch immer beträchtlich. Doch viele Hausbesitzer scheuen sich vor einer Ursachendiagnose. Befürchten sie doch Ausgaben, die nicht zu bewältigen scheinen. Das beginnt schon mit der Fachberatung vor Ort. „Die erhöhten Zuschüsse für die Vor-Ort-Beratung, die das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – jetzt zahlt, sind deshalb Balsam für des Hausbesitzers Herz“, ist der Chef der Energieagentur Landkreis Göppingen, Timm Engelhardt, überzeugt.
Wie funktioniert es?
Um finanzielle Unterstützung vom BAFA zu bekommen, muss der Eigentümer, Mieter oder Pächter einen zertifizierten Energieberater beauftragen. Dieser stellt den Förderantrag. „Der Auftraggeber entscheidet, ob er ein komplettes Sanierungskonzept oder einen schrittweisen Sanierungsfahrplan haben möchte“, erklärt Timm Engelhardt. Nach der Zusage kann es losgehen: Der Berater nimmt relevante Gebäudeteile wie Wände, Fenster, Dach und Kellerdecke in Augenschein und begutachtet auch die Heizungsanlage. Sind alle Daten erfasst, erstellt er einen Energieberatungsbericht mit konkreten Sanierungsvorschlägen und bespricht schließlich alles mit dem Auftraggeber.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die BAFA-Fördersumme mindert direkt die Rechnung des Energieberaters. Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten werden erstattet; für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt die Grenze bei 800 Euro, für Wohnhäuser mit drei und mehr Wohneinheiten bei 1.100 Euro. Lassen sich Wohnungseigentümergemeinschaften den Energieberatungsbericht zusätzlich in einer Versammlung erläutern, wird ein Honorar bis 500 Euro dafür zu 100 Prozent bezuschusst. „Mit dem erhöhten BAFA-Zuschuss lohnt ein kritischer Blick auf den energetischen Zustand des Hauses jetzt erst recht“, ermuntert der Agenturleiter bislang zurückhaltende Eigentümer. Welche Maßnahmen dann tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, entscheidet der Gebäudeeigentümer.
Gibt es Einschränkungen?
Den Förderantrag muss ein Energieberater stellen, der Auftraggeber selbst darf es nicht. „Und dieser Energieberater muss über die notwendige fachliche Qualifizierung verfügen und unabhängig sein“, lässt Engelhardt wissen. Eine spezielle Expertenliste fürs ganze Bundesgebiet gibt es online. Für das Gebäude selbst muss vor dem 31. Januar 2002 der Bauantrag gestellt beziehungsweise eine Bauanzeige erstattet worden sein. Außerdem dürfen nicht mehr als 50 Prozent der Räume nachträglich an- oder umgebaut worden sein und mehr als die Hälfte der Fläche muss aktuell zum Wohnen genutzt werden.
Wer eine Entscheidungshilfe braucht, ist bei der unabhängigen Energieagentur Landkreis Göppingen goldrichtig. Interessierte erhalten dort alle Informationen zu den Möglichkeiten energetischer Sanierung und Unterstützung bei der Expertensuche. Die Erstberatung ist kostenlos. Kontaktdaten: Energieagentur Landkreis Göppingen gGmbH, Carl-Hermann-Gaiser-Straße 41, 73033 Göppingen, Tel.: 07161 202-9100, E-Mail: energieagentur@landkreis-goeppingen.de, www.energieagentur-goeppingen.de
Weiterführende Links
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): FAQ zum Förderprogramm für Anträge ab dem 1. März 2015
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/faq/index.html#sm127249506-anker
Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes:
https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/expertensuche/
PM