Zum Jahresbeginn 2025 treten in Deutschland mehrere wichtige steuerliche Änderungen in Kraft, die sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Hier sind die wesentlichen Neuerungen:
Änderungen für Freiberufler und Kleinunternehmer
Anpassung der Umsatzgrenzen: Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung werden ab dem 1. Januar 2025 auf 25 000 Euro im Vorjahr und 100 000 Euro im laufenden Jahr angehoben. Diese neuen Grenzen gelten als harte Grenzen, was bedeutet, dass bei Überschreitung sofort die Regelbesteuerung greift.
EU-weite Anwendung der Kleinunternehmerregelung: Bisher galt die Kleinunternehmerregelung nur für Umsätze innerhalb Deutschlands. Ab 2025 können deutsche Kleinunternehmer in anderen EU-Ländern die dortige Kleinunternehmerregelung nutzen, solange ihr Jahresumsatz dort nicht mehr als 100 000 Euro beträgt. Analog können Kleinunternehmer aus anderen EU-Ländern, mit überwiegendem Umsatz in Deutschland, diese Regelung nutzen.
Wegfall der Umsatzsteuer-Jahreserklärung: Kleinunternehmer müssen ab 2025 keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr abgeben, was eine erhebliche Erleichterung darstellt.
E-Rechnungs-Pflicht: Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Für das Erstellen von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen bis 2027 bzw. 2028.
Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird jetzt 2025 fortgeführt.
Außerdem gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen sowie bei der steuerlichen Forschungsförderung.
Änderungen für Arbeitnehmer
Abschaffung der Fünftelregelung: Die Fünftelregelung, die bisher eine steuerliche Erleichterung für Abfindungen bot, wird ab 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet. Stattdessen müssen Arbeitnehmer ihre Abfindungen im Monat der Auszahlung voll versteuern und können die steuerliche Entlastung erst durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nachträglich geltend machen. Dies kann zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand führen und eine zeitliche Verzögerung bei der Realisierung von Steuervorteilen mit sich bringen.
Erhöhung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags: Der Grundfreibetrag wird auf 12 084 Euro angehoben, während der Kinderfreibetrag auf 6 672 Euro erhöht wird. Dies bedeutet, dass mehr Einkommen steuerfrei bleibt, was insbesondere Familien zugutekommt.
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