IHK-Bezirkskammerpräsident Wolf Ulrich Martin fordert Nachbesserungen bei der Erbschaftssteuerreform – Familienunternehmen nicht noch stärker belasten

In der aktuellen Diskussion um die Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes in Berlin fordert der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bezirkskammer Göppingen im Interesse der Familienbetriebe aus dem Kreis Göppingen jetzt deutliche Nachbesserungen. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG), denen bei der Neuregelung deutlich mehr Gewicht zukomme als bislang.

„Der aktuelle Regierungsentwurf geht deutlich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus“, betont Martin. Beunruhigt ist der IHK-Bezirkskammerpräsident auch durch die vom Bundesrat geforderte weitere Verschärfung. Umso wichtiger sei es, dass die geltenden Bewertungsvorschriften, die nach Einschätzung Martins regelmäßig zu einer deutlichen Überbewertung von eigentümer- und familiengeführten Unternehmen führen, geändert werden. Viele Göppinger Betriebe befürchten nun, noch stärker belastet zu werden.

Die regionale Wirtschaft teile ausdrücklich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Verschonung betrieblichen Vermögens verfassungsgemäß anzupassen. Hierzu bedürfe es aber auch einer realitätsgerechten Unternehmensbewertung, so Martin. Das bisher geltende Bewertungsverfahren in Form des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens hätte in seiner aktuellen Ausgestaltung seinen eigentlichen Sinn eines einfachen und kostengünstigen Bewertungsverfahrens für kleine Unternehmen verloren. Hintergrund der Warnung Martins zu den geltenden Bewertungskriterien ist die Entwicklung der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese habe dazu geführt, dass eigentümer- und familiengeführte Unternehmen in den vergangen Jahren stetig an Wert gewonnen hätten, auch wenn sich die betriebswirtschaftlichen Umsatz- und Gewinngrößen gar nicht verändert haben. So führe der Anstieg des Kapitalisierungszinssatzes um fast 30 Prozent von 2014 auf 2015 rein rechnerisch zu einem Anstieg der Unternehmenswerte um rund 30 Prozent. Ein solcher Bewertungssprung entspreche aber ganz offensichtlich nicht den Marktgegebenheiten, auch weil preisbildende Faktoren, wie z.B. Verfügungsbeschränkungen, nicht berücksichtigt würden. Das sei aus Sicht des Mittelstands nicht nachvollziehbar. „Die Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors muss aus unserer Sicht angepasst werden, damit die Marktgegebenheiten besser und für ein Masseverfahren gerechter abgebildet werden“, fordert der IHK-Bezirkskammerpräsident aus Göppingen nachdrücklich.

PM

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