Jahressteuergesetz 2024: Änderungen und Verbesserungen für Selbstständige

In den verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts gibt es ständig fachlichen Regelungsbedarf. Mit insgesamt 130 Einzelregelungen versucht die Bundesregierung mit dem am 18.10.24 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 Klarheit zu schaffen. Neben vielen thematisch nicht zusammenhängenden Einzelregelungen gibt es auch einige steuerliche Verbesserungen für Selbstständige und Freiberufler. Hier sind die wichtigsten Punkte:

• Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen: Das Bescheinigungsverfahren durch die Landesbehörden bleibt erhalten. Eine Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildung wird es nicht geben. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist weiterhin zulässig.

• Steuerbefreiung für Sanierungserträge: Diese gilt jetzt auch bei Restschuldbefreiung und bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten.

• Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung: Diese wird auf Anteile an verbundenen Unternehmen erweitert.

• Halbeinkünfteverfahren: Es gibt Anpassungen beim Übergang vom Anrechnungsverfahren wegen verschiedener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

• Pauschalbesteuerung des Mobilitätsbudgets: Arbeitgeber können ein Mobilitätsbudget von bis zu 2400 Euro pro Jahr pauschal mit 25 Prozent versteuern.

• Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre.

• Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen: Die zulässige Bruttoleistung wurde von 15 kW auf 30 kW erhöht.

• Fortführung der bislang nur vorübergehend geltenden 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten.

• Bürokratieabbau und Digitalisierung: Hier gibt es Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung.

PM Freelance-Market International GmbH

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