Land fördert Mittelstandsberatung mit 1,2 Millionen Euro

Das Land fördert die Mittelstandsberatung für Unternehmen des Handwerks und aus den Bereichen Dienstleistung, Industrie und Handel mit 1,2 Millionen Euro.

Das Wirtschaftsministerium fördert auch in diesem Jahr die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks und Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Industrie und Handel mit insgesamt 1,2 Millionen Euro. Mit der Förderung können seit Beginn des Jahres 2024 insgesamt 13.867 Beratungstage für kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel im Land finanziert und von diesen in Anspruch genommen werden.

„Die Herausforderungen, mit denen mittelständische Unternehmen aktuell konfrontiert sind, sind vielfältig und komplex. Die Megatrends des demografischen Wandels, der Dekarbonisierung und der Digitalisierung beschreiben die tiefgreifenden Transformationsprozesse, die das unternehmerische Handeln prägen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind hier auf Unterstützung angewiesen. Mit unserer bewährten Unternehmensberatung Mittelstand leisten wir auch in 2024 einen wichtigen Beitrag, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe angesichts dieses herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zu stärken“, sagte Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Die geförderten Beratungen werden von den baden-württembergischen Handwerkskammern, Landesinnungsverbänden des Handwerks sowie sonstigen Wirtschaftsverbänden durchgeführt. Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer geförderten Kurzberatung. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung, einschließlich der Anpassungen an neue Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus werden auch Beratungen zum betrieblichen Umweltschutz, der Energieeinsparung oder der Erschließung von Auslandsmärkten gefördert.

Übersicht Beratungsförderung 2024

Zuwendungsempfänger Förderbetrag Geförderte Beratungstage
Baden-Württembergischer Handwerkstag 14.350 Euro 110 Tage
Handwerkskammer Freiburg 35.267 Euro 721 Tage
Handwerkskammer Heilbronn-Franken 55.580 Euro 990 Tage
Handwerkskammer Karlsruhe 46.350 Euro 1.027 Tage
Handwerkskammer Konstanz 45.070 Euro 990 Tage
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald 45.070 Euro 990 Tage
Handwerkskammer Region Stuttgart 83.564 Euro 1.792 Tage
Handwerkskammer Reutlingen 55.580 Euro 990 Tage
Handwerkskammer Ulm 49.678 Euro 1.122 Tage
Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Südwest e.V. (betreffend Beratungsstandort Stuttgart und Karlsruhe) 59.960 Euro 708 Tage
Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg 17.280 Euro 220 Tage
Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg 39.310 Euro 550 Tage
Verband des Landtechnischen Handwerks Baden-Württemberg im VdAW e.V. 8.640 Euro 110 Tage
Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhand-werks Baden-Württemberg 13.824 Euro 176 Tage
Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg 24.960 Euro 440 Tage
Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg 18.720 Euro 330 Tage
Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade 24.839 Euro 341 Tage
Verband des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Baden-Württemberg 28.800 Euro 550 Tage
Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. 14.000 Euro 40 Tage
Summe 680.842 Euro 12.197 Tage

Zuwendungsempfänger Förderbetrag Geförderte Beratungstage
RKW Baden-Württemberg GmbH 190.750 Euro 545 Tage
DEHOGA Beratung GmbH 87.500 Euro 250 Tage
Handelsverband Baden-Württemberg e.V. 115.500 Euro 330 Tage
Architektenkammer Baden-Württemberg 52.500 Euro 150 Tage
Ingenieurkammer Baden-Württemberg 5.250 Euro 15 Tage
Börsenverein des Deutschen – Landesverband Baden-Württemberg e.V. 56.000 Euro 160 Tage
Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. 39.200 Euro 220 Tage
Summe 546.700 Euro 1.670 Tage

Förderbetrag Geförderte Beratungstage
1.227.542 Euro 13.867 Tage

 

PM Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

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