Verbrauchertäuschung mit klimaneutralem Heizöl und Diesel: Deutsche Umwelthilfe geht gegen irreführende Werbung von 15 Unternehmen der Avia-Gruppe vor

  • Heizöl und Diesel angeblich „klimaneutral“ und „CO2-kompensiert“: DUH kritisiert ungeeignete Kompensationsprojekte und mangelhafte Transparenz
  • Klage gegen Mutterkonzern: Landgericht München verhandelt im Oktober DUH-Klage gegen irreführende Werbung der Deutsche Avia Mineralöl-GmbH

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat 15 Unternehmen der Avia-Gruppe aufgefordert, ihre irreführende Werbung mit „klimaneutralem“ und „CO2-kompensiertem“ Heizöl und Diesel zu unterlassen. Während ein kleiner Teil der 15 Unternehmen jede Erläuterung vermissen lässt, warum das zum Kauf angebotene Heizöl oder Diesel „klimaneutral“ oder „CO2-kompensiert“ sein soll, täuscht der große Teil aus Sicht der DUH Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Versprechen, die Umweltauswirkungen von fossilem Heizen und Fahren für einen geringen Aufschlag allein durch Kompensationsmaßnahmen vollständig auszugleichen. Die zugrundeliegenden Klimaschutzprojekte in den Bereichen Waldschutz und Waldaufforstung, Kochöfen und Wasserkraft können die versprochene Kompensation allerdings nicht gewährleisten. Die Mängel der einzelnen Projekte liegen in der fehlenden Dauerhaftigkeit, der fehlenden Zusätzlichkeit oder der Überschätzung der Emissionsminderungen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Diese irreführenden Werbungen beweisen, dass man bei Avia Klimaschutz nicht ernst nimmt. Während sich der fossile Mutterkonzern mit unserer Klage bereits vor Gericht verantworten muss, machen die Gesellschafter skrupellos mit ihrer intransparenten Verbrauchertäuschung weiter. Bei der Verbrennung von Heizöl und Diesel entsteht massenweise CO2, das über viele Jahrhunderte in der Atmosphäre bleibt. Die Projekte, aus denen die Avia-Unternehmen Emissionsgutschriften beziehen, können nicht garantieren, dass die entstandenen Klimagase über diesen langen Zeitraum gebunden werden. Trotzdem wird behauptet, durch einen lächerlichen Aufpreis von wenigen Cent pro Liter sei alles ausgeglichen. Solche Versprechen sind reine Verbrauchertäuschung, die die Nutzung fossiler Brennstoffe immer weiter forcieren. Wir fordern einen Stopp der unlauteren Werbung, mehr Transparenz und ein grundsätzliches Umdenken hin zu erneuerbaren Energiequellen.“

Am 14. Oktober 2024 wird vor dem Landgericht München I eine Klage der DUH gegen die Deutsche Avia Mineralöl-GmbH verhandelt. Der Öl- und Gaskonzern war zuvor der Unterlassungsaufforderung der DUH wegen irreführender Werbung nicht nachgekommen.

Hintergrund:

In diesem Jahr ist die DUH schon mehrfach gegen das Greenwashing von Energieversorgern vorgegangen. Deutschlandweit warben zahlreiche Stadtwerke mit vermeintlich „klimaneutralem“ beziehungsweise „CO2-kompensiertem“ Ökogas. Erst kürzlich hat das Landgericht Darmstadt einer ersten Unterlassungsklage der DUH gegen die Entega Plus GmbH stattgegeben.

Die neuen Unterlassungsansprüche richten sich an die folgenden 15 Unternehmen der Avia-Gruppe. Die mit * gekennzeichneten Unternehmen haben ihre Werbung infolge der Unterlassungsforderung der DUH bereits eingestellt:

Wankmüller GmbH & Co. KG in Nufringen, August Pickel GmbH & Co. KG in Oldenburg, August Schmäling e. K.* in Gütersloh, Boie GmbH & Co. KG in Lübeck, CrämerSchmäling GmbH* in Lippstadt, Energieservice Schmitz Inh. Stefan J. Schmitz e.K.* in Kerpen, Heinrich Klöcker GmbH & Co. KG in Borken, Ilzhöfer Inh. Walch GmbH & Co. KG* in Augsburg, J. Knittel Söhne Verwaltungsgesellschaft mbH in Fulda, Otto Fricke & Co. GmbH in Gütersloh, Rödl GmbH in Neumarkt i. d. OPf., Rommel-Energie GmbH* in Laupheim, Schöpper & Knoll-Taubertal GmbH in Rothenburg o. d. T., Steil Energie GmbH* in Weißenburg, Weinmayr Energie GmbH in Eggenfelden.

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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