Landesmobilitätsgesetz: BWIHK befürchtet Kostensteigerung für Unternehmen

Zum Landesmobilitätsgesetz sagt Dr. Axel Nitschke, Hauptgeschäftsführer der IHK-Rhein-Neckar, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Verkehrsfragen federführend ist: „Auch mit dem abgespeckten Landesmobilitätsgesetz werden Aufwand und Kosten für die Betriebe steigen. Immerhin hat die Landesregierung auf die Kritik der Wirtschaft am Gesetz reagiert und die ursprünglichen Pläne verbessert.

So sollen die EU-Vorgaben zur Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen – beispielsweise für Busunternehmen des Nahverkehrs – nur umgesetzt statt übererfüllt werden. Allerdings weigert sich Baden-Württemberg nach wie vor als einziges Bundesland, der sogenannten Branchenvereinbarung beizutreten. Diese sieht bundesweite Ausgleichsmöglichkeiten für ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen vor, um die Ziele bei der Fahrzeugbeschaffung gemeinsam zu erreichen. Wir appellieren daher an das Land, sich dieser pragmatischen Vorgehensweise der anderen Bundesländer anzuschließen.

Weiterhin sind erfreulicherweise die zwei Mobilitätspass-Varianten „City-Maut“ und „Arbeitgeberabgabe“ gestrichen worden. Diese Varianten, die den Kommunen zusätzliche ÖPNV-Angebote finanzieren sollten, hätten die Betriebe enorm belastet. Die Unternehmen finanzieren bereits über die Gewerbsteuer einen nicht unerheblichen Teil der ÖPNV-Infrastruktur in den Kommunen. Mit Jobtickets und Zuschüssen für Pendler leisten sie darüber hinaus einen großen freiwilligen Beitrag.

Dennoch werden die Betriebe mit den zwei verbliebenen Modellen des Mobilitätspasses zusätzlich belastet. Unternehmen, die auch im Besitz von Fahrzeugen sind, werden bei der Abgabe für Kfz-Halter zur Kasse gebeten. Auch der Mobilitätspass für Einwohner einer Stadt oder eines Landkreises kann zu Nachteilen für die Wirtschaft führen. Schon jetzt ist es für die Betriebe schwer, geeignete Fachkräfte zu gewinnen. Potenzielle Arbeitnehmer könnten von einem Umzug an einen Unternehmensstandort abgehalten werden, wenn sie dort eine zusätzliche Abgabe zahlen müssten. Es liegt nun in Händen der Landkreise und Kommunen, im Interesse ihrer Wirtschaft diese Abgabe nicht einzuführen.

Mit Blick auf den mit dem Gesetz verbundenen Personalaufbau stellen wir fest: Die 44 neu einzustellenden Radwegkoordinatoren werden mehrere Millionen Euro pro Jahr kosten, die besser direkt in die Fahrradinfrastruktur investiert würden. Die weitere Ausgestaltung des Landesmobilitätsgesetzes werden wir daher intensiv begleiten, um mögliche Nachteile für die Wirtschaft im Südwesten zu verhindern.“

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

 

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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