Freiberufler und Unternehmen meiden Statusfeststellungsverfahren für Freiberufler

Das Statusfeststellungsverfahren wurde 2023 nur 23 000 mal genutzt. Bei diesem Verfahren wird überprüft, ob ein Auftragnehmer tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Falls festgestellt wird, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht, werden Sozialabgaben fällig. Basis der Prüfung sind verschiedene Kriterien, bspw. ob ein Selbstständiger von einem einzelnen Kunden abhängig ist und wie viel Freiheit bei der Arbeitseinteilung und Arbeitszeit vorhanden ist.

Das Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund sollte fair und transparent ablaufen, um sowohl Freiberufler als auch Auftraggeber zu schützen. Allerdings wird das Statusfeststellungsverfahren von Betroffenen immer wieder kritisiert.

Hierzu hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, des VGSD und des Bundesverbands für selbstständige Wissensarbeit 6300 Selbstständige befragt. Hier einige der in der Studie identifizierten Probleme:

1) Geringe Unabhängigkeit der Clearingstelle: Viele Betroffene fürchten, dass die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung nicht unabhängig prüft und aus Eigeninteresse möglichst viele Menschen in die Pflichtversicherung drängen möchte. Dabei wurde die Clearingstelle 1999 vom Gesetzgeber geschaffen, um Rechtssicherheit über den Beschäftigungsstatus zu schaffen. So ist es nicht verwunderlich, dass die Clearingstelle 2023 nur 23 000 mal um eine Prüfung gebeten wurde.

2) Angst vor unbegründeter Feststellung einer abhängigen Beschäftigung: Viele Betroffene befürchten, dass in den meisten Fällen eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird. Immerhin wurde im letzten Jahr eine Nicht-Selbstständigkeit bei einem Drittel der Anfragen konstatiert.

3) Unberechenbare Entscheidungen: Gleichartige Fälle würden manchmal unterschiedlich entschieden, was zu Unsicherheit führt.

4) Ungeeignete Prüfkriterien: Die Kriterien für die Statusbeurteilung sind oft nicht für moderne, agile Arbeitsformen geeignet und werden als zu streng empfunden.

5) Intransparenz und langwierige Verfahren: Das Statusverfahren erscheint vielen Betroffenen intransparent und langwierig. Immerhin können während des Verfahrens und im Widerspruchsverfahren weiterhin neue Unterlagen und Argumente vorgebracht werden.

Das Statusfeststellungsverfahren wurde zuletzt im April 2022 angepasst und ist in der aktuellen Form zunächst bis Mitte 2027 befristet. Die Ampelparteien haben immerhin im Koalitionsvertrag einen Dialog mit Selbstständigen und Verbänden vorgesehen, um das Verfahren ggf. zu verbessern.

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