Handwerk befürchtet weiteren Bürokratieaufbau

Die Landesregierung Baden-Württemberg plant die Einführung eines Gleichbehandlungsgesetzes. Das neue Gesetz soll Bürger vor Behörden-Diskriminierung schützen. Für die Handwerksbranche bedeutet das Gesetz wieder mehr Bürokratie. Dazu erklärt HANDWERK BW-Hauptgeschäftsführer Peter Haas:

„Wir werden uns im Anhörungsverfahren gegen die Einführung des Gesetzes aussprechen, da wir keine Erforderlichkeit für dieses Gesetz sehen. Die Bindung der Verwaltung an den Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich aus Art. 3 Grundgesetz und ist ausreichend.

Defizite und Studien, die das Gegenteil beweisen würden, sind in der Gesetzesbegründung nicht erkennbar. Wo kein Gesetz erforderlich ist, sollte auch keines erlassen werden. Es handelt sich um Bürokratieaufbau. Mit der Entlastungsallianz Baden-Württemberg sind wir erst am Anfang, und dieses Gesetz würde zu einer weiteren Verlängerung von Verwaltungsverfahren führen. Die Handwerkskammern als der Landesaufsicht unterstehende Körperschaften des öffentlichen Rechts wären vom Anwendungsbereich des Gesetzes betroffen. Dies betrifft beispielsweise die Eintragungsverfahren in der Handwerksrolle.

Da der Gesetzentwurf im Gegensatz zum Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin einen weiten Behördenbegriff zugrunde legt, wären vom Anwendungsbereich auch Handwerksbetriebe erfasst, die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Das betrifft neben der technischen Fahrzeugüberwachung durch das KFZ-Gewerbe insbesondere die hoheitlich tätigen Schornsteinfeger. Das Gesetz würde zu einer bürokratischen Überforderung der Bezirksschornsteinfeger führen. Aufgrund der hohen Belastungen werden schon heute Kehrbezirke zurückgegeben und können nicht mehr neu besetzt werden.“

 

PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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