Selbstständige profitieren von vielen Freiheiten, da sie ihr eigener Chef sind. Die Selbstständigkeit geht allerdings auch mit einigen Herausforderungen einher. Dies betrifft vor allem den Bereich der sozialen Absicherung. Dementsprechend ist es wichtig, dass Sie die Funktionsweise der Sozialkasse für Selbstständige verstehen und die verschiedenen Kategorien von Selbstständigen kennen, die soziale Unterstützung dieser Sozialkasse in Anspruch nehmen können.
Was die Sozialkasse für Selbstständige auszeichnet
Bei der Sozialkasse für Selbstständige handelt es sich um einen wichtigen Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Während Arbeitnehmer in der Regel automatisch Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung abführen, müssen Selbstständige selbst vorsorgen und sich sozial absichern. Die Sozialkasse für Selbstständige bietet Ihnen die Möglichkeit der Unterstützung in diesem wichtigen Bereich.
Wie die Sozialkasse für Selbstständige funktioniert
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer und Selbstständige regelmäßige Einzahlungen in die jeweilige Sozialkasse leisten, um von den Vorteilen der Kasse profitieren zu können. Während dies bei Arbeitnehmern meist automatisch geschieht, müssen sich Selbstständige selbst darum kümmern. Dabei dienen die gezahlten Beiträge dazu, im Bedarfsfall Anspruch auf gewisse Leistungen von der Sozialkasse zu haben. Zu diesen zählen unter anderem Altersrente und Krankengeld. Wie hoch die zu zahlenden Beiträge ausfallen, ist in der Regel abhängig von der Höhe des eigenen Einkommens. Bei den Sozialkassen gibt es verschiedene Modelle, die eine unterschiedliche Ausgestaltung aufweisen, je nach Sektor und Tätigkeit. Dabei bieten manche Kassen umfangreiche Leistungen, während andere Sozialkassen ausschließlich bestimmte Risiken abdecken. Dementsprechend sollten Sie sich im Vorhinein genauestens darüber informieren, welche Bedingungen bei der ausgewählten Sozialkasse gelten und welche Leistungen angeboten werden.
Welche Kategorien von Selbstständigen infrage kommen
- Freiberufler
- Gewerbetreibende und Handwerker
- Künstlersozialkasse
Freiberufler
Ein Freiberufler ist ein Selbstständiger, der einen sogenannten freien Beruf ausübt. Hierzu zählen gewisse Berufsgruppen aus dem heilberuflichen Bereich, dem rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Bereich, dem technisch-naturwissenschaftlichen Bereich sowie dem kulturellen Bereich. Wichtig zu wissen ist, dass bestimmte Freiberufler häufig eigene Regelungen für die Sozialkassen haben. Das bedeutet, dass sich sowohl die Anforderungen als auch die Beiträge in der Regel nach der jeweiligen Branche richten.
Gewerbetreibende und Handwerker
Für Gewerbetreibende und Handwerker bestehen spezielle Sozialkassen. Diese sind genau auf die Anforderungen dieser Berufsgruppe zugeschnitten. Dementsprechend bieten diese Kassen im Normalfall Schutz bei berufsbedingten Krankheiten und Unfällen. Damit die Existenzgründung für Handwerker gelingt, gilt es jedoch gewisse Faktoren zu berücksichtigen.
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse richtet sich an Künstler und Publizisten. Sie dient der sozialen Absicherung in kreativen Berufsgruppen.
Die Künstlersozialkasse und ihre Besonderheiten
Die Künstlersozialkasse ist von besonderer Bedeutung für Selbstständige, die im kreativen Bereich tätig sind. Das bedeutet, dass Publizisten und Künstler von dieser Form der sozialen Absicherung profitieren können. Dabei werden nicht nur die gewöhnlichen Risiken, wie Altersvorsorge und Krankheit, abgedeckt. Auch die speziellen Herausforderungen von Künstlern werden im Rahmen dieser Sozialkasse berücksichtigt. Die Künstlersozialkasse funktioniert dahingehend, dass Auftraggeber sich an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligen müssen. Dementsprechend sind Firmen, die einen Künstler beauftragen, zur Übernahme eines Anteils an den Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet. Künstler werden auf diese Weise finanziell entlastet und sozial abgesichert.
Voraussetzungen bei der Künstlersozialkasse
Nicht jeder kann von den Leistungen der Künstlersozialkasse profitieren. Grund hierfür ist, dass Antragsteller gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, um in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden zu können. Hauptsächlich ist hierfür die Fragestellung, ob eine selbstständige publizistische oder künstlerische Tätigkeit vorliegt. Dementsprechend müssen Sie einen Antrag bei der Künstlersozialkasse stellen und die erforderlichen Kriterien erfüllen, um von den Vergünstigungen profitieren zu können. Zu den kreativen Berufen, die in der Regel von der Künstlersozialkasse akzeptiert werden, zählen unter anderem:
- Autoren und Schriftsteller
- Journalisten
- Fotografen
- Bildende Künstler
Für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse ist außerdem wichtig, dass die jeweilige Tätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung durchgeführt wird.
Haupterwerb oder Nebenerwerb
Für die Künstlersozialkasse ebenfalls relevant ist die Frage, ob die publizistische oder künstlerische Tätigkeit im Hauptberuf oder im Nebenberuf ausgeübt wird. Grund hierfür ist, dass diese Sozialkasse in der Regel nur Selbstständige aufnimmt, die ihren Lebensunterhalt zum größten Teil aus ihrer für die Kasse relevanten Tätigkeit bestreiten. Hierbei werden sowohl die Einnahmen als auch das zeitliche Investment berücksichtigt. Unter Umständen werden Sie nicht in die Künstlersozialkasse aufgenommen, wenn Sie überwiegend Einnahmen aus anderen Quellen erwirtschaften.