Klimaklagen gegen Apple, TUI Cruises, Cosnova und weitere Unternehmen

Deutsche Umwelthilfe intensiviert juristisches Vorgehen gegen verbrauchertäuschende Werbung mit angeblicher „Klimaneutralität“

  • DUH fordert sieben weitere Unternehmen zur Unterlassung von Werbung mit Klimaneutralität auf: unter anderem wegen „klimaneutralen“ Schreibwaren, „CO2-neutralen“ E-Zigaretten und „CO2-neutraler“ Apple-Watch
  • DUH erhebt Klagen gegen den Fotodienstleister Cewe, ein Unternehmen der Hotelkette Best Western sowie gegen Kosmetikunternehmen der Marken Catrice und Essence
  • DUH geht nun auch gegen irreführende Zukunftsversprechen des Kreuzfahrtanbieters TUI Cruises vor, der einen „dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb“ verspricht, ohne ausreichend zu belegen, wie er dies erreichen will

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht juristisch gegen sieben weitere Konzerne vor, die ihre Produkte mit angeblicher „Klimaneutralität“ intransparent und irreführend bewerben und dadurch die Verbraucher täuschen. Bei den Unternehmen handelt es sich um den Technologiekonzern Apple mit seiner „CO2-neutralen“ Apple Watch, den Ölkonzern AVIA mit seinem „CO2-kompensierten“ Heizöl, den Energiedienstleister ZG Raiffeisen mit seinem „klimaneutralen Heizöl in Premium-Qualität“, den Tabakkonzern British American Tobacco mit seiner „CO2-neutralen“ E-Zigarettenmarke Vuse, den Energieversorger Entega Plus wegen der „100 % Kompensation von Klimagas“, den Schreibwarenhersteller Edding mit seinen „klimaneutralen“ Textmarkern und Barilla Deutschland wegen ihrem „CO2-neutralen“ Snack der Marke Wasa.

Die DUH sieht in den Werbeversprechen eine klare Täuschung der Verbraucher, da die angebliche „Klimaneutralität“ nicht ausreichend belegt wird. Außerdem setzen nahezu alle Unternehmen Emissionsgutschriften für Wald- und Aufforstungsprojekte im globalen Süden ein, obwohl mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigt haben, dass diese Projekte nicht geeignet sind, um Produkte und Dienstleistungen damit als „klimaneutral“ bezeichnen zu dürfen.

Einen ersten Erfolg konnte die DUH bereits erzielen: Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, hat sich British American Tobacco nach Aufforderung der DUH strafbewehrt dazu verpflichtet, seine Werbung für „CO2-neutrale“ E-Zigaretten in der bisherigen Form einzustellen.

Die DUH kündigt darüber hinaus drei Klagen wegen irreführender Werbung mit angeblicher „Klimaneutralität“ an. Die Klagen richten sich gegen den Fotodienstleister Cewe, der unter anderem seine Fotobücher als klimaneutral bewirbt, die German Hospitality als Teil der Best Western Hotelkette, die klimaneutrale Übernachtung verspricht, sowie gegen das Kosmetikunternehmen Cosnova, das Produkte seiner Marken Catrice und Essence als klimaneutral bewirbt. Keines der Unternehmen hatte sich zuvor der DUH gegenüber verpflichtet, die irreführende Werbung zu beenden.

Die DUH wird ihre Arbeit gegen Greenwashing zudem ausweiten und im kommenden Jahr verstärkt auch solche Aussagen von Unternehmen überprüfen, die Klimaneutralität in der Zukunft versprechen, ohne ausreichend zu belegen, wie dies geschehen soll – sogenannte „Netto-Null-Versprechen“. In einem in Deutschland bisher einzigartigen Verfahren gegen den Kreuzfahrtanbieter TUI Cruises stellt die DUH diese Zukunftsversprechen auf den Prüfstand und fordert das Unternehmen zur Unterlassung auf, da es nicht ausreichend erläutert, wie die angekündigte kohle- und erdgasfreie Kreuzfahrt ab 2050 möglich werden soll.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die für den Verbraucherschutz zuständigen Marktüberwachungsbehörden wagen es in Deutschland weiterhin nicht, gegen die falschen Umweltversprechen großer Konzerne vorzugehen – obwohl sie dazu verpflichtet sind. Solange die Verbraucherschutzministerinnen von Bund und Ländern hier versagen und Unternehmen nicht zu einer ehrlichen Information über die Klima- und Umweltauswirkungen ihrer Produkte zwingen, werden wir Recht und Gesetz auf dem Klageweg durchsetzen. Erstmals gehen wir auch gegen zweifelhafte Zukunftsversprechen ganzer Unternehmen vor. Der Touristikkonzern TUI Cruises verspricht Verbrauchern ab 2050 einen ‚dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb‘, ohne nachvollziehbar darzulegen, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden soll. Es bedarf klarer, öffentlich zugänglicher und überprüfbarer Verpflichtungen und Zielvorgaben, die belegen, wie dieses Versprechen auch tatsächlich gehalten werden kann. Unternehmen dürfen nicht länger nur durch leere Klima-Versprechungen profitieren, obwohl sie keinerlei konkrete Maßnahmen geplant haben. Wir werden im kommenden Jahr verstärkt gegen solche irreführenden Zukunftsversprechen ganzer Unternehmen vorgehen.“

Agnes Sauter, DUH-Leiterin Ökologische Marktüberwachung: „Wir haben inzwischen über 40 Verfahren zu irreführenden Klimaneutralitätsversprechen eingeleitet. Alle abgeschlossenen Fälle haben wir zugunsten des Verbraucherschutzes entweder vor Gericht gewonnen oder die Unternehmen haben sich außergerichtlich dazu verpflichtet, Werbung in dieser Form zu unterlassen. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass sie Verbraucherinnen und Verbraucher damit täuschen. Alle anderen müssen wir weiter auf ihr Greenwashing hinweisen und es in letzter Konsequenz von den Gerichten untersagen lassen. Wir werden uns als Verbraucherschutzorganisation weiterhin gegen intransparente und unwahre Werbebehauptungen auf Kosten des Klimas einsetzen.“

Link:

Übersicht über die von der DUH seit Start der Aktivitäten im Mai 2022 eingeleiteten Verfahren: https://www.duh.de/themen/verbraucher/verbrauchertaeuschung/klimaneutral/

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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