Urteil des Bundesverfassungsgerichts erschwert auch Innovationen in Baden-Württemberg

BWIHK – Grenke: „Die Bundesregierung muss schnellstmöglich einen tragfähigen Haushalt erreichen, um wichtige Zukunftsprojekte zu sichern.“

 Die Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Umwidmung von 60 Mrd. Euro aus Corona-Krediten für Ausgaben in Klimaschutz und in die Modernisierung der Wirtschaft trifft auch die Innovationsförderung von Unternehmen in Baden-Württemberg.

„Die Sperre führt dazu, dass Unternehmen derzeit keine Bewilligung für Neuanträge oder bereits eingereichte Anträge beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erhalten. Das wirft auch in Baden-Württemberg viele kleine und mittlere Betriebe bei ihren Investitionen in die Entwicklung von Zukunftstechnologien zurück, mit negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, so Wolfgang Grenke, Präsident der IHK Karlsruhe, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Technologiefragen federführend ist.

Auch der im Wachstumschancengesetz vorgesehene Ausbau der steuerlichen Forschungszulage ist betroffen. Unternehmen können bislang bis zu einem Deckel von 4 Mio. Euro pro Jahr von ihren Investitionen in Innovationsprojekte 25 Prozent der Personalkosten steuerlich geltend machen. Der geplante Ausbau der Zulage, unter anderem durch Anhebung des Deckels auf 12 Mio. Euro, liegt jetzt auf Eis. „Die steuerliche Forschungszulage ist eine echte Steuerentlastung für innovierende Unternehmen. Der Ausbau würde die Attraktivität Deutschlands und Baden-Württembergs als Standort für unternehmerische Forschung und Entwicklung direkt weiter erhöhen“, Grenke weiter.

„Selten waren Investitionen in Innovationen wichtiger als derzeit. Es geht nicht nur um die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen, sondern auch um unsere Wettbewerbsfähigkeit, unseren zukünftigen Wohlstand. Die Politik muss, aller Schwierigkeiten zum Trotz, schnellstmöglich einen tragfähigen Haushalt für 2024 erreichen. Dazu zählen auch die Fortführung des ZIM-Programms und der Ausbau der steuerlichen Forschungszulage. Wichtige Zukunftsprojekte dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Denn das können wir uns noch viel weniger leisten“, mahnt Grenke abschließend.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von weit mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

 

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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