Deutsche Umwelthilfe zur Rücknahme der Berufung durch Drogeriemarktkette dm wegen Verbrauchertäuschung durch falsche Klimaneutralitätsversprechen

Mehr als vier Monate nach der Verurteilung vor dem Landgericht Karlsruhe wegen Verbrauchertäuschung durch falsche Klima- und Umweltneutralitätsversprechen hat die Drogeriemarktkette dm am heutigen Montag erklärt, die Berufung gegen das richtungsweisende Urteil des Landgerichts Karlsruhe zu „klimaneutralen“ Produkten zurückzunehmen. Damit erfährt die Untersagungsverfügung des Landgerichts vom 24. Mai 2023 Rechtskraft bezüglich der durch dm als klimaneutral beworbenen Produkte (Az LG Karlsruhe: 13 O 46/22/ Az OLG Karlsruhe: 6 U 164/23). Die Drogeriemarktkette will das vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe bereits anhängige Berufungsverfahren nur noch zu der Bewerbung ihrer Produkte als „umweltneutral“ fortsetzen.

Dazu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Die Drogeriemarktkette dm hat endlich akzeptiert, dass ihr Kampf zur Beibehaltung eines inhaltlich falschen Klimaneutralitätsversprechens aussichtslos ist. Die bereits eingelegte Berufung will dm daher überwiegend zurücknehmen. An der vom Gericht ebenso für unzulässig bezeichneten Produktkennzeichnung mit dem Begriff ‚umweltneutral‘ will dm allerdings festhalten und führt hierzu das Berufungsverfahren weiter. Ich bin zuversichtlich, dass wir durch das angerufene Oberlandesgericht eine Bestätigung des Urteils der ersten Instanz sehen werden.“

Hintergrund:

Handelsunternehmen und Industrie bewerben zunehmend Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“, „klimapositiv“ oder mit ähnlichen Begriffen. Seit Mai 2022 hat die DUH juristische Verfahren gegen zahlreiche Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ aufgefordert. Bisher hat die DUH kein Verfahren verloren.

Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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